Archive für Februar, 2017

WZ 2003 – WZ 2008: Welchen WZ Code gebe ich beim Hauptzollamt an?

Für die Beantragung der Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen ist beim Hauptzollamt grundsätzlich immer der WZ Code 2003 gem. § 2 Nr. 2a StromStG heranzuziehen. Die aktuellste Klassifizierung der Wirtschaftszweige ist aus dem Jahr 2008. Zur Antragsstellung Ihrer Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen ist jedoch die vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden herausgegebene Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) […]

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