Stromsteuer & Energiesteuer Erstattung
Erster Überblick: Entlastungsrechner
Berechnen Sie mit wenigen Klicks Ihr geschätztes Erstattungspotenzial.
Geschätztes Erstattungspotenzial
ca. € 32.000
Jahresgesamtentlastung
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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Spezielle Prozesse wie Pulverbeschichtung von Metallteilen, Härten oder Schmelzen werden nach § 51 EnergieStG und § 9a StromStG vollständig entlastet, beim Erdgas rund viermal so hoch wie nach § 54. Gilt das für Ihren Betrieb?
Unsere Leistungen
Spezialisiert auf Energiesteuer und Stromsteuer, von der Potenzialanalyse bis zur erfolgreichen Erstattung.
Energiesteuerentlastung
Entlastung für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas nach §§ 51, 53a und 54 EnergieStG für das produzierende Gewerbe, die Land- und Forstwirtschaft, BHKW-Betreiber und spezielle Prozesse.
Stromsteuerentlastung
Erstattung nach § 9b StromStG für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft. § 9a StromStG für stromintensive Prozesse wie Elektrolyse oder Schmelzen.
EnSTransV-Meldungen
Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Meldepflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung. Fristgerechte elektronische Übermittlung ans Hauptzollamt.
Steuerberater vs. Agentur: Der entscheidende Unterschied
Viele Anbieter versprechen schnelle Erstattungen. Als spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft bieten wir Ihnen jedoch etwas Wichtigeres: Echte Rechtssicherheit.
- Rechtssicherheit
- Als Steuerberatungsgesellschaft haften wir für unsere Beratung. Agenturen bieten diesen Schutz oft nicht.
- Fachliche Tiefe
- Wir kennen nicht nur die Antragsformulare, sondern die Gesetzeslage hinter Entlastungsparagraphen wie §§ 51, 53a, 54 EnergieStG und §§ 9a, 9b StromStG.
- Alle Entlastungen im Blick
- Neben § 9b prüfen wir § 9a, die Befreiungen nach § 9 StromStG und die Energiesteuer, damit keine Entlastung übersehen wird.
- Erfahrung
- 15+
- Jahre Erfahrung
- Mandanten
- 1000+
- betreute Mandanten
- Zulassung
- Steuerberaterkammer Stuttgart
- Zugelassene Steuerberatungsgesellschaft und Kammermitglied
Strom- und Energiesteuerentlastungen für Ihren Wirtschaftszweig
Wir prüfen Ihre Ansprüche individuell, unabhängig von Ihrer Branche.
- Produzierendes Gewerbe
- Sie gehören zur Kategorie des Verarbeitenden und Produzierenden Gewerbes? Dann besteht die Möglichkeit, das volle Potenzial an Erstattungen für Ihre Stromsteuer und Energiesteuer abzurufen.
- Land- und Forstwirtschaft
- Auch für Unternehmen der Kategorie Land- und Forstwirtschaft existieren attraktive Möglichkeiten zur Rückerstattung der entrichteten Ökosteuer.
- BHKW/KWK
- Als Betreiber eines BHKWs oder einer KWK-Anlage können Sie von Steuerentlastungen profitieren. Dazu müssen Sie nicht einem begünstigten Wirtschaftszweig angehören.
- Windkraftanlagen
- Als Betreiber von Windkraftanlagen können Sie Stromsteuerentlastungen für den Eigenverbrauch im Rahmen der Stromerzeugung geltend machen.
So funktioniert's
In vier einfachen Schritten zu Ihrer Energiesteuerentlastung.
Erstberatung
Kostenlose Analyse Ihres Entlastungspotenzials
Datenerfassung
Digitale Erfassung aller relevanten Verbrauchsdaten
Antragstellung
Professionelle Antragstellung beim Hauptzollamt
Erstattung
Auszahlung direkt auf Ihr Geschäftskonto
Wir reichen Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal ein.
Dafür ist für Sie kein eigener Elster-Zugang nötig.
Häufig gestellte Fragen

Dorothea Karg
Geschäftsführerin & Steuerberaterin
Dorothea Karg ist seit 2020 Teil des Teams von LHM und bringt seitdem ihre umfassende Expertise in der steuerlichen Beratung ein. Bereits wenige Jahre nach ihrem Einstieg wurde sie zur Partnerin ernannt und trägt seither maßgeblich zur Weiterentwicklung der Kanzlei bei. Mit ihrem fundierten Fachwissen und ihrer strategischen Weitsicht unterstützt sie Unternehmen bei steuerlichen Fragestellungen und steht ihnen als engagierte Partnerin zur Seite.
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