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Stromsteuer & Energiesteuer Erstattung

Strom, Erdgas, Flüssiggas und Heizöl sind mit Steuern belegt. Erstellen Sie Entlastungsanträge für Stromsteuer und Energiesteuer: einfach, ohne ELSTER und direkt vom Steuerberater.

Erster Überblick: Entlastungsrechner

Berechnen Sie mit wenigen Klicks Ihr geschätztes Erstattungspotenzial.

1.500.000 kWh
2.000.000 kWh
0 Liter
0 kg

Hinweis: Vorausgesetzt, Ihr Unternehmen gehört gemäß WZ Code 2003 » zum Produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft.

Geschätztes Erstattungspotenzial

ca. € 32.000

Jahresgesamtentlastung

Lassen Sie Ihr Potenzial unverbindlich vom Steuerexperten prüfen. Antwort meist innerhalb von 24 Stunden.

Spezielle Prozesse wie Pulverbeschichtung von Metallteilen, Härten oder Schmelzen werden nach § 51 EnergieStG und § 9a StromStG vollständig entlastet, beim Erdgas rund viermal so hoch wie nach § 54. Gilt das für Ihren Betrieb?

Unsere Leistungen

Spezialisiert auf Energiesteuer und Stromsteuer, von der Potenzialanalyse bis zur erfolgreichen Erstattung.

  • Energiesteuerentlastung

    Entlastung für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas nach §§ 51, 53a und 54 EnergieStG für das produzierende Gewerbe, die Land- und Forstwirtschaft, BHKW-Betreiber und spezielle Prozesse.

  • Stromsteuerentlastung

    Erstattung nach § 9b StromStG für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft. § 9a StromStG für stromintensive Prozesse wie Elektrolyse oder Schmelzen.

  • EnSTransV-Meldungen

    Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Meldepflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung. Fristgerechte elektronische Übermittlung ans Hauptzollamt.

Alle Entlastungsformen im Vergleich

Steuerberater vs. Agentur: Der entscheidende Unterschied

Viele Anbieter versprechen schnelle Erstattungen. Als spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft bieten wir Ihnen jedoch etwas Wichtigeres: Echte Rechtssicherheit.

Rechtssicherheit
Als Steuerberatungsgesellschaft haften wir für unsere Beratung. Agenturen bieten diesen Schutz oft nicht.
Fachliche Tiefe
Wir kennen nicht nur die Antragsformulare, sondern die Gesetzeslage hinter Entlastungsparagraphen wie §§ 51, 53a, 54 EnergieStG und §§ 9a, 9b StromStG.
Alle Entlastungen im Blick
Neben § 9b prüfen wir § 9a, die Befreiungen nach § 9 StromStG und die Energiesteuer, damit keine Entlastung übersehen wird.
Erfahrung
15+
Jahre Erfahrung
Mandanten
1000+
betreute Mandanten
Zulassung
Steuerberaterkammer Stuttgart
Zugelassene Steuerberatungsgesellschaft und Kammermitglied

Strom- und Energie­steuer­entlastungen für Ihren Wirtschaftszweig

Wir prüfen Ihre Ansprüche individuell, unabhängig von Ihrer Branche.

Produzierendes Gewerbe
Sie gehören zur Kategorie des Verarbeitenden und Produzierenden Gewerbes? Dann besteht die Möglichkeit, das volle Potenzial an Erstattungen für Ihre Stromsteuer und Energiesteuer abzurufen.
Land- und Forstwirtschaft
Auch für Unternehmen der Kategorie Land- und Forstwirtschaft existieren attraktive Möglichkeiten zur Rückerstattung der entrichteten Ökosteuer.
BHKW/KWK
Als Betreiber eines BHKWs oder einer KWK-Anlage können Sie von Steuerentlastungen profitieren. Dazu müssen Sie nicht einem begünstigten Wirtschaftszweig angehören.
Windkraftanlagen
Als Betreiber von Windkraftanlagen können Sie Stromsteuerentlastungen für den Eigenverbrauch im Rahmen der Stromerzeugung geltend machen.

So funktioniert's

In vier einfachen Schritten zu Ihrer Energiesteuerentlastung.

  1. Erstberatung

    Kostenlose Analyse Ihres Entlastungspotenzials

  2. Datenerfassung

    Digitale Erfassung aller relevanten Verbrauchsdaten

  3. Antragstellung

    Professionelle Antragstellung beim Hauptzollamt

  4. Erstattung

    Auszahlung direkt auf Ihr Geschäftskonto

Wussten Sie?

Wir reichen Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal ein. Dafür ist für Sie kein eigener Elster-Zugang nötig.

Häufig gestellte Fragen

Portrait von Dorothea Karg, Geschäftsführerin und Steuerberaterin bei LHM Energiesteuer

Dorothea Karg

Geschäftsführerin & Steuerberaterin

Dorothea Karg ist seit 2020 Teil des Teams von LHM und bringt seitdem ihre umfassende Expertise in der steuerlichen Beratung ein. Bereits wenige Jahre nach ihrem Einstieg wurde sie zur Partnerin ernannt und trägt seither maßgeblich zur Weiterentwicklung der Kanzlei bei. Mit ihrem fundierten Fachwissen und ihrer strategischen Weitsicht unterstützt sie Unternehmen bei steuerlichen Fragestellungen und steht ihnen als engagierte Partnerin zur Seite.

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Bereit für Ihre Erstattung?

Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Entlastungspotenzial analysieren. Kostenlos und unverbindlich.