LHM Energiesteuer

LHM Energiesteuer

Strom, Erdgas, Flüssiggas und Heizöl sind mit Ökosteuern belegt.
Erstellen Sie Entlastungsanträge nach dem Strom- und Energiesteuergesetz
-
einfach, online und direkt vom Steuerberater!


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Erster Überblick

Strom- und Energiesteuer-Rechner für kleine und mittlere Unternehmen

Anhand Ihrer Angaben ergibt sich ein geschätztes Erstattungspotential von

ca. 9.900 €

Jahresgesamtentlastung

Interessiert? Nehmen Sie gleich die Abkürzung zu Ihrer Stromsteuer- und Energiesteuerrückerstattung!

Neu
ca. 32.000 €
Ab 2024 »

Vorausgesetzt, Ihr Unternehmen gehört gemäß WZ Code 2003 » zum Produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft.

Funktionsumfang

Diese Funktionen und Vorteile bietet LHM Energiesteuer

Zeitersparnis

Nach einmaliger Anlage Ihres Kundenprofils benötigen Sie in den Folgejahren für die Erstellung der Entlastungsanträge nur noch wenige Angaben - alles andere erledigen wir für Sie!

Gesetze ändern sich

Machen Sie sich keine Gedanken um Gesetzesänderungen. Wir erstellen für Sie immer die Entlastungsanträge nach der aktuellen Gesetzeslage des StromStG und EnergieStG.

Prozessentlastungen

Prozesse

Für bestimmte voll- entlastungsfähige Prozesse kann die gesamte entrichtete Strom- und Energiesteuer beantragt werden. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung dieser Prozesse.

Potential

Vor der Registrierung können Sie anhand Ihrer Eingaben Ihr Entlastungspotential ermitteln - kostenlos und unverbindlich.

Unterjährig

Sie haben eine Genehmigung vom Hauptzollamt Entlastungen auch unterjährig zu beantragen? Wir unterstützen Sie bei der halbjährlichen, quartalsweisen oder monatlichen Antragsstellung.

Vertrauen

Als Steuerberater arbeiten wir nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Die Übertragung findet zu jedem Zeitpunkt verschlüsselt statt.

KWK Anlagen

Auch Besitzer einer KWK Anlage können von LHM Energiesteuer profitieren! Sprechen Sie uns an, wenn Sie auch Entlastungen für Ihre KWK Anlage beantragen möchten.

Weg zur Entlastung

In vier einfachen Schritten zu Ihrer Energiesteuerentlastung

  1. Verbrauchswerte
  2. Erwartete Entlastung
  3. Vervollständigen
  4. Abschließen
Schritt 1: Geben Sie ihre Energieverbräuche ein.

Verbrauchswerte

1 Geben Sie völlig unverbindlich und ohne Registrierung Ihre Energieverbräuche ein.
Gerne können Sie auch Schätzungen abgeben. Im weiteren Verlauf bekommen Sie die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu konkretisieren.

Überspringen →
Schritt 2: Erwartete Entlastung.

Erwartete Entlastung

2 Sie sehen, wie hoch die erwartete Energiesteuerentlastungen ausfallen wird. Sie möchten sich diese Entlastung sichern? Dann kontaktieren Sie uns. Nach einer Erstberatung erstellen wir Ihnen den Zugang.

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Schritt 3: Profil vervollständigen.

Vervollständigen

3 Im Anschluss an die Registrierung, können Sie Ihr persönliches Kundenprofil vervollständigen. Dieses Profil muss nur einmalig angelegt werden und dient auch in den Folgejahren als solide Basis für Ihre Entlastungsanträge.

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Schritt 4: Abschließen und Erstellen der Entlastungsanträge.

Abschließen

4 Bevor die Anträge erstellt werden, haben Sie die Möglichkeit Ihre Eingaben zu überprüfen. Gleich nach der Bezahlung erhalten Sie die Anträge als PDF zum Download. Zusätzlich werden sie Ihnen per E-Mail zugesandt und dauerhaft in Ihrem Profil hinterlegt.

Weiter » Überspringen →

Verbrauchswerte

1 Geben Sie völlig unverbindlich und ohne Registrierung Ihre Energieverbräuche ein.
Gerne können Sie auch Schätzungen abgeben. Im weiteren Verlauf bekommen Sie die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu konkretisieren.

Erwartete Entlastung

2 Sie sehen, wie hoch die erwartete Energiesteuerentlastungen ausfallen wird. Sie möchten sich diese Entlastung sichern? Dann registrieren Sie sich einfach und kostenlos. Ihre Verbrauchswerte werden für die weiteren Schritte übernommen.

Vervollständigen

3 Im Anschluss an die Registrierung, können Sie Ihr persönliches Kundenprofil vervollständigen. Dieses Profil muss nur einmalig angelegt werden und dient auch in den Folgejahren als solide Basis für Ihre Entlastungsanträge.

Abschließen

4 Bevor die Anträge erstellt werden, haben Sie die Möglichkeit Ihre Eingaben zu überprüfen. Gleich nach der Bezahlung erhalten Sie die Anträge als PDF zum Download. Zusätzlich werden sie Ihnen per E-Mail zugesandt und dauerhaft in Ihrem Profil hinterlegt.

Unsere Partner

Das sagen unsere Kunden und Partner zu LHM Energiesteuer

EnBW
Mit LHM haben wir einen starken Partner gewonnen​​ mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Strom- und Energiesteuerentlastungen. Unsere Audit-Kunden bekommen hier die Möglichkeit, mithilfe des Online-Tools ihre Entlastungsanträge einfach zu erstellen. Die fachkundige Unterstützung - wenn nötig auch Vorort - machen diese Partnerschaft so wertvoll für uns. 5 / 5
, Produktentwicklung EnBW

ZUR energie
Als Experte rund um das Thema Energie, berate ich die Unternehmen auch im Bereich Strom- und Energiesteuer. Das Online Tool von LHM Energiesteuer bietet mit den umfangreichen Funktionen die perfekte Plattform, um meine Kunden zu verwalten. Die Übersichtlichkeit und Zeitersparnis stehen dabei an erster Stelle. LHM Energiesteuer ist für mich daher mittlerweile unverzichtbar geworden. 5 / 5
, Geschäftsführer der ZUR energie Vertrieb GmbH & Co. KG

Wirtschaftszweig

Energiesteuerentlastungen für Ihren Wirtschaftszweig

Produzierendes Gewerbe

Sie gehören zur Kategorie des Verarbeitenden und Produzierenden Gewerbes?
Dann besteht die Möglichkeit das volle Potential an Erstattungen für Ihre Stromsteuer und Energiesteuer abzurufen. Erfahren Sie Ihr Entlastungspotential.

Land- und Forstwirtschaft

Auch für Unternehmen der Kategorie Land- und Forstwirtschaft existieren Möglichkeiten zur Rückerstattung der entrichteten Ökosteuer.
Prüfen Sie ganz einfach und unverbindlich, wie hoch Ihre Erstattung ausfällt.

BHKW Betreiber

Auch als Betreiber eines BHWKs oder einer KWK Anlage können Sie von Steuerentlastungen profitieren.
Dazu müssen Sie i.d.R. nicht einem begünstigten Wirtschaftszweig angehören.
Berechnen Sie Ihr Entlastungspotential mit LHM Energiesteuer.

Eigen-erzeugungsanlagen

Betreiber von PV-Anlagen oder Windkraftanlagen können Ihre Verpflichtungen dem Hauptzollamt gegenüber über LHM Energiesteuer nachkommen.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Anlagen ordnungsgemäß gemeldet sind.

Gastzugang

Werfen Sie zunächst als Gast einen Blick hinter die Kulissen von LHM Energiesteuer.
Sehen Sie, wie Sie anhand eines Muster-Falles Anträge zur Stromsteuer- und Energiesteuer erstellen. Eine Registrierung ist nicht nötig.


Sie sind sich unsicher, ob Sie zum Verarbeitenden und Produzierenden Gewerbe oder zu den Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft gehören?

Erfahren Sie mehr über die
Klassifizierung der Wirtschaftszweige »
oder
Kontaktieren Sie uns »

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Telefon

+49 (0) 79 51 / 94 94 - 0

E-Mail

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