Klassifizierung der Wirtschaftszweige

Herzlich Willkommen auf der Übersicht zum Thema "WZ Codes" der LHM Energiesteuer - Ihrem Partner bei der Beantragung Ihrer Entlastungsanträge.

Klassifizierung der Wirtschaftszweige

Herzlich Willkommen auf der Übersicht zum Thema "WZ Codes" der LHM Energiesteuer - Ihrem Partner bei der Beantragung Ihrer Entlastungsanträge.

Fakten zum Wirtschaftszweig

  • 1. Wie finde ich meinen WZ Code?
    Es gibt drei Möglichkeiten dies herauszufinden.
    1. Empfohlen: Erfragen Sie Ihren WZ Code beim zuständingen Statistischen Landesamt. Dort erhalten Sie eine Auskunft darüber, welcher WZ Code bzw. welche Codes zu Ihnen passen. Achtung: Sie erhalten hier nur den WZ 2008.

      WZ Code 2008 nach 2003 übersetzen »
    2. Suchen Sie den richtigen WZ Code nach der Beschreibung Ihrer Hauptätigkeit. WZ Code suchen »
    3. Der dritte Weg führt über das Unternehmensverzeichnis des Statistik Portals Statista. WZ Code mittels Statista ermiteln »

    Bitte beachten Sie: Ihren aktuell gültigen WZ Code erhalten Sie ausschließlich vom Stastistischen Landesamt. Die anderen Methoden geben Ihnen lediglich einen Anhaltspunkt und sind nicht als einzige Grundlage für die Antragsstellung zu betrachten!
  • 2. Wer hat Anspruch auf Strom- und Energiesteuererstattungen?
    Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Zuordnung nach WZ Code 2003 Abschnitt
    • C (Bergbau)
    • D (Verarbeitendes Gewerbe)
    • E (Energie- und Wasserversorgung)
    • F (Baugewerbe)
    Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft mit Zuordnung nach Abschnitt
    • A (Land- und Forstwirtschaft)
    • B der Klasse 05.02 (Teichwirtschaft und Fischzucht)

Wirtschaftszweige ermitteln

Finden Sie Ihren Wirtschaftszweig oder übersetzen Sie einen WZ Code 2008 in WZ Code 2003

Geben Sie hier Ihren WZ-Code 2008 ein um Ihren WZ-Code 2003 zu erfahren. Sie kennen Ihren WZ Code noch nicht? Beschreiben Sie Ihre wirtschaftliche Haupttätigkeit und finden Sie diesen heraus.
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WZ-Code 2003
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Erstattungsfähig

Wirtschaftszweig über Statista suchen

WZ 2008 ermitteln

1 Das Statistikportal Statista verfügt über Unternehmensdaten mit zugehörigem WZ Code 2008. Geben Sie im Suchfeld nebenan Ihren Firmennamen an und klicken Sie auf Suchen. Sie finden Ihren Wirtschafszweig als "Branchencode" in der Detailansicht für Ihr Unternehmen.

WZ 2008 übersetzen

2 WZ Code 2008 in WZ Code 2003 übersetzen.    WZ Code übersetzen »

 

Ihren WZ Code mit Statista suchen

* Sie werden auf die Suchseite von Statista weitergeleitet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wer hat Anspruch auf Strom- und Energiesteuererstattungen?

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Zuordnung nach WZ Code 2003 Abschnitt
  • C (Bergbau)
  • D (Verarbeitendes Gewerbe)
  • E (Energie- und Wasserversorgung)
  • F (Baugewerbe)

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft mit Zuordnung nach Abschnitt
  • A (Land- und Forstwirtschaft)
  • B der Klasse 05.02 (Teichwirtschaft und Fischzucht)

2. Welche Entlastungsansprüche habe ich?

  1. Entlastungen nach dem Stromsteuergesetz für Strom
  2. Entlastungen nach dem Energiesteuergesetz für Erdgas, Flüssiggas und Heizöl zum Verheizen.

3. Wie hoch ist das Entlastungspotential für mein Unternehmen?

Einfach Ihre relevaten Daten eingeben und schon sehen Sie umgehend Ihren ungefähren Gesamt-Entlastungssbetrag und die zu erwartende Vergütung für die Bereitstellung der Antragsformulare. Die überschlagsmäßige Berechnung der Entlastung ist für Sie kostenlos!

Legen Sie direkt los: für produzierendes Gewerbe oder für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.

4. Weshalb ist die Eingabe von Rentenversicherungsbeiträgen erforderlich?

Aus der Höhe der Rentenversicherungsbeiträge errechnet sich der Entlastungsanspruch nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG. Mit Änderung des Rentenversicherungsbeitragssatzes ändert sich auch die Höhe der Entlastungen. Das kann zu Konstellationen führen, in denen in einem Jahr Entlastungen möglich sind, während im darauf folgenden Jahr leider keine Entlastung erreicht werden kann.

5. Welche Leistungen liefert LHM Energiesteuer?

Nach Eingabe aller notwendigen Daten werden die Entlastungsansprüche automatisch ermittelt. Sie erhalten daraufhin die Möglichkeit, automatisiert alle relevanten Anträge generieren zu lassen. So verschenken Sie kein Geld!
Zusätzlich werden Ihre Daten sicher bei uns gespeichert. Anträge im Folgejahr sind dann eine Angelegenheit weniger Minuten.

6. Wie werden die Anträge bereitgestellt?

Nachdem die Zahlung der Vergütung erfolgt ist, erhalten Sie die Anträge sofort als PDF zum Download. Zusätzlich werden Ihnen diese per Mail zugesandt. Über Ihren Benutzerzugang haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Dokumente.

7. Ist damit auch eine unterjährige Antragstellung (z.B. halbjährlich) möglich?

Ja, auch unterjährige Beantragungen können Sie mit dem Online-Tool durchführen. Dadurch können Sie halbjährlich, quartalsweise oder auch monatlich Ihre Anträge stellen.

8. Wir haben für das vergangene Jahr bereits unterjährige Anträge nach § 10 StromStG oder nach § 55 EnergieStG gestellt.

Ist dies der Fall, muss ein vollständiger Antrag bis zum 31.07. beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht sein. Der Beantragungsassistent wird Sie noch einmal darauf hinweisen.

9. Wir betreiben eine oder mehrere Eigenerzeugungsanlagen (BHKW, Photovoltaikanlage)

Um das volle Entlastungspotenial zu ermitteln, ist eine individuelle Beantragung notwendig! Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Die Online-Plattform ist dafür leider nicht geeignet!

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+49 (0) 79 51 / 94 94 - 0

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