WZ 2003 – WZ 2008: Welchen WZ Code gebe ich beim Hauptzollamt an?

Für die Beantragung der Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen ist beim Hauptzollamt grundsätzlich immer der WZ Code 2003 gem. § 2 Nr. 2a StromStG heranzuziehen.

Die aktuellste Klassifizierung der Wirtschaftszweige ist aus dem Jahr 2008. Zur Antragsstellung Ihrer Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen ist jedoch die vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden herausgegebene Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) maßgeblich. Geben Sie bei der AntragssteIlung Ihrer Steuerentlastungsansprüche den WZ Code 2008 an, wird dieser nicht akzeptiert.

Ich benötige Hilfe bei der Suche meines WZ Codes. Was kann ich tun?

Das LHM Energiesteuer Online-Tool unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Nach der Eingabe weniger Daten, erstellen wir für Sie Ihre persönliche Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (Formular 1402) und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung!

Ich kenne meinen WZ Code 2008, aber nicht meinen WZ Code 2003. Was kann ich tun?

Ihren WZ Code 2008 finden Sie in der Veröffentlichung vom Statistischen Bundesamt oder hier WZ 2008. Ihren WZ 2008 Code können Sie auf unserer Unterseite WZ Codes ganz einfach in den WZ 2003 Code übersetzen.

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Ich kenne weder meinen WZ Code 2008, noch den WZ Code 2003. Was kann ich tun?

Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Wege. Der erste Weg wird von uns empfohlen, weil dieser die verlässlichste Information wiedergibt.

  1. Empfohlen: Fragen Sie Ihren WZ Code beim zuständingen Statistischen Landesamt nach. Dort erhalten Sie eine Auskunft darüber, welcher WZ Code bzw. welche Codes zu Ihnen passen. Achtung: Sie erhalten auch hier nur Ihren WZ 2008. Dieser muss wie im vorhergehenden Absatz beschrieben übersetzt werden.
  2. Sie können Ihren WZ Code auch über das Online-Tool bestimmen. Gehen Sie dazu einfach auf unsere Unterseite WZ Codes. Hier können Sie über die Suchfunktion Ihren WZ Code herausfinden.

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Ich habe mehr als einen WZ Code. Was kann ich tun?

Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit muss bei den Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen in der produzierenden Tätigkeit bzw. im Land- und Forstwirtschaftlichen Bereich liegen. Woran Sie den Schwerpunkt festlegen können, erfahren Sie über das LHM Energiesteuer Online-Tool.

Woher weiß ich, dass mein WZ Code erstattungsfähig ist?

Es lässt sich im allgemeinen die Aussage treffen, dass ein Großteil der nachfolgend aufgelisteten Abschnitte entlastungsfähig ist:

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Zuordnung nach WZ Code 2003 Abschnitt

  • C (Bergbau)
  • D (Verarbeitendes Gewerbe)
  • E (Energie- und Wasserversorgung)
  • F (Baugewerbe)

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft mit Zuordnung nach Abschnitt

  • A (Land- und Forstwirtschaft)
  • B der Klasse 05.02 (Teichwirtschaft und Fischzucht)

Jedoch ist auch hierbei zu beachten, dass der Schwerpunkt im produzierenden Gewerbe bzw. der Land- und Forstwirtschaft liegt.

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