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Stromsteuer in Deutschland

Die Stromsteuer beträgt 2,05 ct/kWh — seit 2003 unverändert. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können bis zu 97 % erstattet bekommen und zahlen effektiv nur 0,05 ct/kWh.

Aktueller Stromsteuersatz

Die Stromsteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, die im § 3 StromStG geregelt ist. Energieversorger führen die Stromsteuer ab und geben sie über die Stromrechnung weiter. Der Satz von 2,05 ct/kWh gilt seit 2003 unverändert. Auch Strom aus erneuerbaren Energien unterliegt der Stromsteuer, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen befreit sein.

Regulärer Steuersatz
2,05 ct/kWh

Gilt für alle Stromverbraucher in Deutschland — Privathaushalte und Unternehmen.

Effektiver Satz nach § 9b StromStG
0,05 ct/kWh

Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land-/Forstwirtschaft: Entlastung von 2,00 ct/kWh, es verbleibt nur der EU-Mindeststeuersatz.

Maximale Entlastung: nur 0,05 ct/kWh verbleiben

Mit der Entlastung nach § 9b StromStG (2,00 ct/kWh) zahlen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land-/Forstwirtschaft effektiv nur den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh. Seit 2026 ist diese Regelung dauerhaft im Gesetz verankert.

Häufig gestellte Fragen zur Stromsteuer

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