Energiesteuer 2024: Besteuerung und Potential für Erstattungen

Die Energiesteuer, früher als Mineralölsteuer bekannt, ist eine der wichtigsten Verbrauchsteuern in Deutschland. Hier erfahren Sie alles über die Besteuerung verschiedener Energieträger, Ausnahmen und Erstattungsmöglichkeiten.

Auf einen Blick

Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf Energieträger wie Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl erhoben wird und damit direkt die Endverbraucherpreise beeinflusst.

Die Steuer dient als umweltpolitisches Lenkungsinstrument, indem sie energieeffiziente Technologien und erneuerbare Energien durch niedrigere Steuersätze begünstigt.

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder BHKW / KWK-Anlagen-Betreiber gibt es Steuerentlastungen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Grundlagen der Energiesteuer

Die Energiesteuer wurde 2006 aus der früheren Mineralölsteuer weiterentwickelt und ist im Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelt. Sie gehört zu den Bundessteuern und stellt eine bedeutende Einnahmequelle für den Staatshaushalt dar. Im Jahr 2023 beliefen sich die Einnahmen auf rund 38 Milliarden Euro. Das Spektrum reicht von nachwachsenden Energieerzeugnissen wie Pflanzenöl, Biodiesel, Bioethanol und synthetischer Kohlenwasserstoffe bis hin zu Energiearten fossiler Herkunft. Mineralöle, Erdgase und Flüssiggase sind für die Erstattungen von besonders großer Bedeutung.

Steuersätze für verschiedene Energieträger

Die Energiesteuer wird auf unterschiedliche Energieträger erhoben, wobei die Steuersätze stark variieren:

Kraftstoffe

Benzin unterliegt mit 65,45 Cent pro Liter der höchsten Besteuerung im Kraftstoffbereich. Für Diesel fällt ein Steuersatz von 47,04 Cent pro Liter an. Autogas (LPG) wird mit 18,03 Cent pro Kilogramm besteuert, während für Erdgas als Kraftstoff 13,90 Cent pro Kilogramm anfallen.

Heizstoffe

Bei Heizstoffen gelten niedrigere Steuersätze. Heizöl wird mit 61,35 Euro pro 1.000 Liter besteuert, Erdgas für Heizzwecke mit 5,50 Euro pro Megawattstunde. Flüssiggas für Heizzwecke unterliegt einer Steuer von 60,60 Euro je 1.000 Kilogramm.

Steuerermäßigungen und Befreiungen

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird für bestimmte Energieverbräuche die Energiesteuer erlassen oder vermindert. Durch die steuerliche Begünstigung der Unternehmen soll eine Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsposition der Bundesrepublik Deutschland vermieden werden. Somit wird einer Verlagerung von Produktion, Arbeitsplätzen und Emissionen in das Ausland entgegengewirkt.

Neben speziellen Regelungen für Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel beträgt seit 2011 die Steuerentlastung einheitlich 25% auf die Heizstoffsteuersätze. Zu berücksichtigen ist hierbei ein Selbstbehalt von 250 € im Kalenderjahr welcher überschritten werden muss. Wie bei der Stromsteuer, gibt es auch bei der Energiesteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes weitere Entlastungsmöglichkeiten für bestimmte Prozesse.

Gewerbliche Nutzung

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können unter bestimmten Voraussetzungen Steuerermäßigungen beantragen. Die Entlastung soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern und energieintensive Prozesse wirtschaftlich ermöglichen.

Land- und Forstwirtschaft

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten Sonderregelungen. Sie können für Diesel den „Agrardiesel“ mit einer teilweisen Steuererstattung nutzen. Der Erstattungssatz beträgt dabei 21,48 Cent pro Liter.

Öffentlicher Personennahverkehr

Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs können ebenfalls Steuerentlastungen beantragen. Dies soll die Attraktivität des ÖPNV stärken und umweltfreundliche Mobilität fördern.

Antragstellung und Erstattungsverfahren

Voraussetzungen

Für die Beantragung von Steuerermäßigungen oder -erstattungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Wirtschaftszweig (WZ-Code) muss einer entlastungsfähigen Branche enstprechen
  2. Dokumentation des Energieverbrauchs (z.B. über Gas- oder Heizölrechnung)
  3. Einhaltung der Antragsfrist: 31.12. des Folgejahres
  4. Vollständige Unterlagen zur Verwendung

Antragsverfahren

Sowohl für die Energiesteuer- als auch für die Stromsteuerentlastung bedarf es einer speziellen Beantragung. Dieser Antrag ist vollständig, rechtzeitig und korrekt ausgefüllt beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Vorsicht: Ohne Beantragung entsteht kein Anspruch auf die Entlastungen nach §§ 51, 53a und 54 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG). Die Anträge sind beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen.

In der Vergangenheit wurden die Anträge für die Stromsteuerentlastung in Papierform eingereicht. Der Zoll stellt dafür online eine Ausfüllhilfe für die passenden Anträge zur Verfügung. Mittlerweile ist auch die vollständige digitale Einreichung der Anträge über das Zoll-Portal möglich. Dafür ist ein Elster Zertifikat für den Antragssteller nötig. Mit LHM Energiesteuer brauchen Sie kein Elster-Zertifikat. Wir reichen Ihre Anträge über das Zoll-Portal ein und benötigen dafür nur Ihre Beteiligtennummer (VVSt).

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf zur Antragsstellung für das Jahr 2024 (unterjährig) und 2023 (ganzes Jahr) →

Wirtschaftliche Auswirkungen

Die Energiesteuer hat weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen:

Für Verbraucher

Private Haushalte tragen die Steuer hauptsächlich beim Tanken und Heizen. Die Belastung hängt stark vom individuellen Verbrauchsverhalten ab. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt jährlich mehrere hundert Euro an Energiesteuer.

Für Unternehmen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen für Unternehmen sind branchenabhängig. Besonders energieintensive Industrien können durch Ausnahmeregelungen ihre Belastung reduzieren. Die Steuer setzt dennoch Anreize für Energieeffizienzmaßnahmen.

Fazit

Die Energiesteuer ist ein Instrument der Steuer- und Umweltpolitik. Sie verbindet fiskalische Ziele mit umweltpolitischer Lenkungswirkung. Für Verbraucher und Unternehmen ist es wichtig, die verschiedenen Regelungen zu kennen und mögliche Entlastungen zu nutzen.

Lassen Sie sich unverbindlich von unseren Experten beraten. →

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Energieträger unterliegen der Energiesteuer? Die Steuer erfasst alle fossilen Kraft- und Heizstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas sowie bestimmte Bio- und Flüssiggase.

Wer muss Energiesteuer zahlen? Grundsätzlich wird die Steuer vom Hersteller oder Importeur geschuldet, wird aber über den Preis an die Endverbraucher weitergegeben.

Wie kann man Energiesteuer zurückfordern? Bestimmte Gruppen wie Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder landwirtschaftliche Betriebe können unter definierten Voraussetzungen Erstattungen beantragen.