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Energiesteuer in Deutschland

Ehemals Mineralölsteuer, seit 2006 als Energiesteuer im EnergieStG geregelt

Die Energiesteuer (Mineralölsteuer) wird auf Kraft- und Heizstoffe wie Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl erhoben. Die Höhe variiert je nach Energieträger, bei Diesel z. B. 47,04 ct/l. Mit Einnahmen von rund 33 Mrd. Euro (2024/2025) ist sie eine der wichtigsten Verbrauchsteuern in Deutschland.

Neu

Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel befristet gesenkt

Bundestag-Beschluss vom 24. April 2026: ca. 17 Cent weniger pro Liter, gültig vom 1. Mai bis 30. Juni 2026. Alle Details →

Aktuelle Energiesteuersätze

Die Energiesteuer, umgangssprachlich weiterhin Mineralölsteuer genannt, wird auf alle Kraft- und Heizstoffe erhoben. Die Regelsätze sind im § 2 EnergieStG festgelegt.

Energieträger Kategorie Betrag Einheit
Benzin (unverbleit) Kraftstoff 65,45 ct/l
Diesel (Gasöle) Kraftstoff 47,04 ct/l
Erdgas (Kraftstoff) Kraftstoff 1,39 ct/kWh
Flüssiggas (Kraftstoff) Kraftstoff 18,09 ct/kg
Heizöl (leicht) Heizstoff 6,14 ct/l
Erdgas (Heizung) Heizstoff 0,55 ct/kWh
Flüssiggas (Heizung) Heizstoff 6,06 ct/kg
Kohle Heizstoff 0,33 €/GJ

Mineralölsteuer und Energiesteuer: Was hat sich geändert?

Die Mineralölsteuer war von 1930 bis 2006 die zentrale Verbrauchsteuer auf Kraftstoffe in Deutschland. Mit dem Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) am 1. August 2006 wurde die Mineralölsteuer durch die Energiesteuer ersetzt.

Die Umbenennung war keine reine Formalität: Das Energiesteuergesetz hat die Besteuerung auf alle Energieerzeugnisse vereinheitlicht und insbesondere Kohle neu in die Besteuerung aufgenommen. Die Steuersätze auf Benzin (65,45 ct/l) und Diesel (47,04 ct/l) blieben jedoch identisch. Im Alltag, an Tankstellen, in den Medien und in Bundestagsdebatten, wird weiterhin häufig von der Mineralölsteuer gesprochen.

Wichtige Stationen der Mineralölsteuer

1930
Einführung der Mineralölsteuer in Deutschland
1999
Ökologische Steuerreform: schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuer auf Kraftstoffe
2003
Letzte Erhöhung auf das heutige Niveau (Benzin 65,45 ct/l, Diesel 47,04 ct/l)
2006
Ablösung durch das Energiesteuergesetz, Kohle neu in die Besteuerung aufgenommen
2026
Novelle des Energiesteuergesetzes mit Änderungen für KWK, Landwirtschaft und Erzeugungsanlagen

Einnahmen aus der Energiesteuer

Die Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) bringt dem Bund jährlich rund 33 Milliarden Euro ein und ist damit die ertragreichste reine Bundessteuer. Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt und sind nicht zweckgebunden, finanzieren also nicht gezielt den Straßenbau oder Klimaschutz.

Den größten Anteil an den Einnahmen hat die Besteuerung von Diesel (durch hohes Verbrauchsvolumen im Güterverkehr), gefolgt von Benzin. Heizöl, Erdgas und andere Energieerzeugnisse tragen einen kleineren Anteil bei.

Energiesteuer 2026: Was hat sich geändert?

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Steuersätze auf Benzin (65,45 ct/l), Diesel (47,04 ct/l), Erdgas und Heizöl bleiben seit 2003 unverändert. Die Novelle betrifft Verfahren, Entlastungsansprüche und neue Regelungen für bestimmte Energieerzeugnisse.

§ 57

Agrardiesel wiederhergestellt

Ab 2026 gilt wieder die volle Entlastung von 214,80 EUR pro 1.000 Liter Gasöl (2025: nur 64,44 EUR). Neu: Auch gleichgestellte Energieerzeugnisse wie HVO sind entlastungsfähig. § 57 EnergieStG

§ 53

KWK-Anlagen

Der EU-Steuerbefreiungstatbestand für Energieerzeugnisse zur Stromerzeugung wurde umfassend umgesetzt. § 53 wurde erweitert, § 53a ist jetzt subsidiär. Viele KWK-Anlagen können jetzt § 53 statt § 53a nutzen.

§ 1a

Designerkraftstoffe neu

Erstmalige gesetzliche Definition: Erzeugnisse, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften (Siedebereich, Viskosität) bisher nicht als Gasöl besteuert wurden, fallen jetzt unter die Kraftstoffbesteuerung.

§ 27

Schifffahrt

Die Steuerbefreiung für die Schifffahrt wurde auf Bio-LNG, Bio-LPG, Wasserstoff, Ammoniak, Methanol und Biodiesel erweitert.

Keine Erhöhung der Steuersätze

Die Energiesteuersätze auf Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl sind seit 2003 unverändert. Die Novelle 2026 ändert Verfahren und Entlastungsansprüche, nicht die Steuersätze.

Alle Änderungen 2026 im Detail

Entlastungen für Unternehmen & Landwirtschaft

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können einen erheblichen Teil der gezahlten Energiesteuer zurückerstattet bekommen.

Alle Entlastungsmöglichkeiten im Detail

Häufig gestellte Fragen zur Energiesteuer

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