Energiesteuer in Deutschland
Ehemals Mineralölsteuer — seit 2006 als Energiesteuer im EnergieStG geregelt
Die Energiesteuer (Mineralölsteuer) wird auf Kraft- und Heizstoffe wie Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl erhoben. Die Höhe variiert je nach Energieträger — bei Diesel z. B. 47,04 ct/l (ca. 33 Prozent des Tankstellenpreises). Mit Einnahmen von rund 33 Mrd. Euro (2024/2025) ist sie eine der wichtigsten Verbrauchsteuern in Deutschland.
Aktuelle Energiesteuersätze (Mineralölsteuer)
Die Energiesteuer — umgangssprachlich weiterhin Mineralölsteuer genannt — wird auf alle Kraft- und Heizstoffe erhoben. Die Regelsätze sind im § 2 EnergieStG festgelegt.
| Energieträger | Kategorie | Betrag | Einheit |
|---|---|---|---|
| Benzin (unverbleit) | Kraftstoff | 65,45 | ct/l |
| Diesel (Gasöle) | Kraftstoff | 47,04 | ct/l |
| Erdgas (Kraftstoff) | Kraftstoff | 1,39 | ct/kWh |
| Flüssiggas (Kraftstoff) | Kraftstoff | 18,09 | ct/kg |
| Heizöl (leicht) | Heizstoff | 6,14 | ct/l |
| Erdgas (Heizung) | Heizstoff | 0,55 | ct/kWh |
| Flüssiggas (Heizung) | Heizstoff | 6,06 | ct/kg |
| Kohle | Heizstoff | 0,33 | €/GJ |
Entlastungen für Unternehmen & Landwirtschaft
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können einen erheblichen Teil der gezahlten Energiesteuer zurückerstattet bekommen.
Produzierendes Gewerbe & Landwirtschaft
Teilentlastung für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas bei betrieblicher Nutzung. Auch für Land- und Forstwirtschaft. Selbstbehalt: 250 €/Jahr.
Bestimmte Prozesse
Vollständige Entlastung für thermische Verfahren, Metallerzeugung, chemische Reduktion und Elektrolyse.
KWK-Anlagen
Teilentlastung für Energieerzeugnisse, die in hocheffizienten KWK-Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Energiesteuer
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