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Energiesteuer in Deutschland

Ehemals Mineralölsteuer — seit 2006 als Energiesteuer im EnergieStG geregelt

Die Energiesteuer (Mineralölsteuer) wird auf Kraft- und Heizstoffe wie Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl erhoben. Die Höhe variiert je nach Energieträger — bei Diesel z. B. 47,04 ct/l (ca. 33 Prozent des Tankstellenpreises). Mit Einnahmen von rund 33 Mrd. Euro (2024/2025) ist sie eine der wichtigsten Verbrauchsteuern in Deutschland.

Aktuelle Energiesteuersätze (Mineralölsteuer)

Die Energiesteuer — umgangssprachlich weiterhin Mineralölsteuer genannt — wird auf alle Kraft- und Heizstoffe erhoben. Die Regelsätze sind im § 2 EnergieStG festgelegt.

Energieträger Kategorie Betrag Einheit
Benzin (unverbleit) Kraftstoff 65,45 ct/l
Diesel (Gasöle) Kraftstoff 47,04 ct/l
Erdgas (Kraftstoff) Kraftstoff 1,39 ct/kWh
Flüssiggas (Kraftstoff) Kraftstoff 18,09 ct/kg
Heizöl (leicht) Heizstoff 6,14 ct/l
Erdgas (Heizung) Heizstoff 0,55 ct/kWh
Flüssiggas (Heizung) Heizstoff 6,06 ct/kg
Kohle Heizstoff 0,33 €/GJ

Häufig gestellte Fragen zur Energiesteuer

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