Energiesteuer in Deutschland
Ehemals Mineralölsteuer, seit 2006 als Energiesteuer im EnergieStG geregelt
Die Energiesteuer (Mineralölsteuer) wird auf Kraft- und Heizstoffe wie Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl erhoben. Die Höhe variiert je nach Energieträger, bei Diesel z. B. 47,04 ct/l. Mit Einnahmen von rund 33 Mrd. Euro (2024/2025) ist sie eine der wichtigsten Verbrauchsteuern in Deutschland.
Aktuelle Energiesteuersätze
Die Energiesteuer, umgangssprachlich weiterhin Mineralölsteuer genannt, wird auf alle Kraft- und Heizstoffe erhoben. Die Regelsätze sind im § 2 EnergieStG festgelegt.
| Energieträger | Kategorie | Betrag | Einheit |
|---|---|---|---|
| Benzin (unverbleit) | Kraftstoff | 65,45 | ct/l |
| Diesel (Gasöle) | Kraftstoff | 47,04 | ct/l |
| Erdgas (Kraftstoff) | Kraftstoff | 1,39 | ct/kWh |
| Flüssiggas (Kraftstoff) | Kraftstoff | 18,09 | ct/kg |
| Heizöl (leicht) | Heizstoff | 6,14 | ct/l |
| Erdgas (Heizung) | Heizstoff | 0,55 | ct/kWh |
| Flüssiggas (Heizung) | Heizstoff | 6,06 | ct/kg |
| Kohle | Heizstoff | 0,33 | €/GJ |
Mineralölsteuer und Energiesteuer: Was hat sich geändert?
Die Mineralölsteuer war von 1930 bis 2006 die zentrale Verbrauchsteuer auf Kraftstoffe in Deutschland. Mit dem Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) am 1. August 2006 wurde die Mineralölsteuer durch die Energiesteuer ersetzt.
Die Umbenennung war keine reine Formalität: Das Energiesteuergesetz hat die Besteuerung auf alle Energieerzeugnisse vereinheitlicht und insbesondere Kohle neu in die Besteuerung aufgenommen. Die Steuersätze auf Benzin (65,45 ct/l) und Diesel (47,04 ct/l) blieben jedoch identisch. Im Alltag, an Tankstellen, in den Medien und in Bundestagsdebatten, wird weiterhin häufig von der Mineralölsteuer gesprochen.
Wichtige Stationen der Mineralölsteuer
- 1930
- Einführung der Mineralölsteuer in Deutschland
- 1999
- Ökologische Steuerreform: schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuer auf Kraftstoffe
- 2003
- Letzte Erhöhung auf das heutige Niveau (Benzin 65,45 ct/l, Diesel 47,04 ct/l)
- 2006
- Ablösung durch das Energiesteuergesetz, Kohle neu in die Besteuerung aufgenommen
- 2026
- Novelle des Energiesteuergesetzes mit Änderungen für KWK, Landwirtschaft und Erzeugungsanlagen
Einnahmen aus der Energiesteuer
Die Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) bringt dem Bund jährlich rund 33 Milliarden Euro ein und ist damit die ertragreichste reine Bundessteuer. Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt und sind nicht zweckgebunden, finanzieren also nicht gezielt den Straßenbau oder Klimaschutz.
Den größten Anteil an den Einnahmen hat die Besteuerung von Diesel (durch hohes Verbrauchsvolumen im Güterverkehr), gefolgt von Benzin. Heizöl, Erdgas und andere Energieerzeugnisse tragen einen kleineren Anteil bei.
Energiesteuer 2026: Was hat sich geändert?
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Steuersätze auf Benzin (65,45 ct/l), Diesel (47,04 ct/l), Erdgas und Heizöl bleiben seit 2003 unverändert. Die Novelle betrifft Verfahren, Entlastungsansprüche und neue Regelungen für bestimmte Energieerzeugnisse.
Agrardiesel wiederhergestellt
Ab 2026 gilt wieder die volle Entlastung von 214,80 EUR pro 1.000 Liter Gasöl (2025: nur 64,44 EUR). Neu: Auch gleichgestellte Energieerzeugnisse wie HVO sind entlastungsfähig. § 57 EnergieStG
KWK-Anlagen
Der EU-Steuerbefreiungstatbestand für Energieerzeugnisse zur Stromerzeugung wurde umfassend umgesetzt. § 53 wurde erweitert, § 53a ist jetzt subsidiär. Viele KWK-Anlagen können jetzt § 53 statt § 53a nutzen.
Designerkraftstoffe neu
Erstmalige gesetzliche Definition: Erzeugnisse, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften (Siedebereich, Viskosität) bisher nicht als Gasöl besteuert wurden, fallen jetzt unter die Kraftstoffbesteuerung.
Schifffahrt
Die Steuerbefreiung für die Schifffahrt wurde auf Bio-LNG, Bio-LPG, Wasserstoff, Ammoniak, Methanol und Biodiesel erweitert.
Keine Erhöhung der Steuersätze
Die Energiesteuersätze auf Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl sind seit 2003 unverändert. Die Novelle 2026 ändert Verfahren und Entlastungsansprüche, nicht die Steuersätze.
Entlastungen für Unternehmen & Landwirtschaft
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können einen erheblichen Teil der gezahlten Energiesteuer zurückerstattet bekommen.
Produzierendes Gewerbe & Landwirtschaft
Teilentlastung für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas bei betrieblicher Nutzung. Auch für Land- und Forstwirtschaft. Selbstbehalt: 250 €/Jahr.
Bestimmte Prozesse
Vollständige Entlastung für thermische Verfahren, Metallerzeugung, chemische Reduktion und Elektrolyse.
KWK-Anlagen
Teilentlastung für Energieerzeugnisse, die in hocheffizienten KWK-Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden.
Spitzenausgleich
Entfallen seit 01.01.2024. Die Entlastung nach § 54 wurde gleichzeitig angehoben, ein Energiemanagementsystem ist nicht mehr erforderlich.
AusgelaufenHäufig gestellte Fragen zur Energiesteuer
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