Dauerhafte Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen ab 2026 per Antrag
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Stromsteuer für bestimmte Unternehmen ab 2026 dauerhaft auf den europarechtlich zulässigen Mindeststeuersatz abzusenken. Ziel ist es, das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft langfristig bei den Energiekosten zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Bisherige Regelung Bislang war die Absenkung der Stromsteuer für die genannten Branchen zeitlich befristet. Neue …
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