Kategorie: Gesetztesänderungen

Selbsterklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten im Energie- und Stromsteuerrecht

Unternehmen die ab dem 01.01.2017 Anträge nach dem Stromsteuer- und dem Energiesteuergesetz stellen sind verpflichtet, bei jeder Antragstellung eine Selbsterklärung abzugeben. Dabei müssen Sie angeben ob Ihr Unternehmen sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Solange sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befinden, dürfen sie keine als staatliche Beihilfen geltenden Steuerentlastungen in Anspruch nehmen. Ohne Vorlage dieser Selbsterklärung […]

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Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht

Unternehmen, die ab dem 01.01.2017 Anträge nach dem Stromsteuer- und dem Energiesteuergesetz stellen, sind verpflichtet, bei jeder Antragstellung eine Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen mit einzureichen. Ohne Vorlage dieser Selbsterklärung wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt, da eine Prüfung der unionsrechtlichen Vorgaben nicht möglich ist. Zudem darf keine weitere (andere) staatliche Beihilfe mehr gewährt werden, wenn […]

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Erklärungspflicht nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)

Am 18. Mai 2016 ist die Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) als Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen vom 4. Mai 2016 (BGBl. 1158) vom Bundesministerium der Finanzen gemäß Art. 5 Abs. 1 in […]

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