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Über uns

Seit über 15 Jahren Ihr kompetenter Partner für Energiesteuer- und Stromsteuerentlastungen. Spezialisiert, digital und auf Ihre Branche fokussiert.

LHM Steuerberatungsgesellschaft Gebäude in Crailsheim
Unser Standort in Crailsheim
01 Expertise

Unsere Expertise

Die LHM Energiesteuer Steuerberatungsgesellschaft mbH ist eine hochspezialisierte Steuerberatungsgesellschaft mit Fokus auf Energiesteuer- und Stromsteuerentlastungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft.

Unsere langjährige Erfahrung und kontinuierliche Spezialisierung ermöglichen es uns, komplizierte steuerliche Sachverhalte präzise zu analysieren und optimal für unsere Mandanten zu nutzen. Wir kennen die Herausforderungen Ihrer Branche und die steuerlichen Möglichkeiten, die sich daraus ergeben.

Digitale Prozesse, persönliche Betreuung

Mit unserer digitalen Plattform für die Antragstellung kombinieren wir moderne Technologie mit persönlicher Beratungskompetenz. Unsere Mandanten profitieren von effizienten Prozessen, während wir gleichzeitig die individuelle Betreuung sicherstellen, die komplizierte steuerliche Sachverhalte erfordern.

02 Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Entlastungen und Befreiungen nach Strom- und Energiesteuerrecht, dazu Prüfung und Antragstellung. Alle Entlastungen im Detail

  • Energiesteuerentlastung nach § 54 EnergieStG: Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft
  • Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG: Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft
  • Vollständige Steuerentlastung nach § 51 EnergieStG für begünstigte Prozesse (Herstellung von Glas, Keramik und Zement, Metallerzeugung, chemische Reduktion u. a.)
  • Vollständige Stromsteuerentlastung nach § 9a StromStG für Elektrolyse und weitere begünstigte Prozesse
  • Vollständige Entlastung nach § 53 EnergieStG für Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden
  • Teilentlastung nach § 53a EnergieStG für KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung), wenn § 53 nicht greift
  • Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG für selbst verbrauchten Strom aus eigenen Erzeugungsanlagen (Wind, Solar, KWK u. a.)
  • WZ-Code-Prüfung: Einordnung Ihres Unternehmens nach der für die Entlastung maßgeblichen WZ 2003
  • Digitale Antragstellung: Wir reichen Ihre Anträge über das Zoll-Portal ein, ohne ELSTER-Zertifikat auf Ihrer Seite
  • Vollumfängliche Beratung: von der ersten Potenzialanalyse bis zum Bescheid des Hauptzollamts
03 Erfahrung

Unsere Erfahrung

Jahre Erfahrung
15+
Beratene Unternehmen
1.000+
Steuerberaterkammer Stuttgart
Mitglied
04 Werte

Unsere Werte

Expertise

Tiefgreifendes Fachwissen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht durch jahrelange Spezialisierung.

Effizienz

Digitale Prozesse für schnelle Bearbeitung und optimale Nutzung Ihrer Entlastungspotenziale.

Partnerschaft

Langfristige Beziehungen zu unseren Mandanten durch verlässliche und persönliche Beratung.

Innovation

Kontinuierliche Weiterentwicklung unserer digitalen Plattform und Beratungsansätze.

Lernen Sie uns kennen

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihrem Unternehmen zu Steuerentlastungen verhelfen können.