Die Bundesregierung hat beschlossen, die Stromsteuer für bestimmte Unternehmen ab 2026 dauerhaft auf den europarechtlich zulässigen Mindeststeuersatz abzusenken. Ziel ist es, das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft langfristig bei den Energiekosten zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Bisherige Regelung
Bislang war die Absenkung der Stromsteuer für die genannten Branchen zeitlich befristet.
Neue Rechtslage ab 2026
Ab 2026 gilt die abgesenkte Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz dauerhaft. Unverändert bleibt hierbei, dass es sich um eine Rückvergütung per Antragsverfahren handelt
- Begünstigt sind rund 600.000 Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft.
- Die Entlastung beläuft sich auf insgesamt etwa 3 Milliarden Euro pro Jahr.
- Für die betroffenen Betriebe bedeutet dies Planungssicherheit und eine dauerhafte Kostensenkung bei den Energiekosten.
Auswirkungen für Unternehmen
Die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer stärkt insbesondere energieintensive Unternehmen, indem sie deren Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich erhöht. Gleichzeitig schafft sie stabile Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen, da Unternehmen nun verlässlich mit niedrigeren Energiekosten kalkulieren können. Auch die Liquidität der Betriebe wird spürbar entlastet, was zusätzlichen finanziellen Spielraum für Investitionen und betriebliche Maßnahmen schafft.
Handlungsempfehlung
Unternehmen sollten prüfen, ob sie den begünstigten Branchen angehören und in welchem Umfang sie von der Stromsteuerentlastung profitieren können. Wir beraten Sie gerne individuell zu den Voraussetzungen sowie zu weiteren steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten im Bereich der Strom- und Energiesteuer.