Stromsteuererstattung in der Praxis
Hintergründe Am Donnerstag, 9. November 2023 verkündete die Bundesregierung im „Strompreispaket für produzierende Unternehmen“ die Anpassung des Entlastungssatzes gemäß § 9b StromStG von 5,13 €/MWh auf 20 €/MWh. Diese Stromsteuerentlastung gilt für alle Unternehmen im produzierenden Gewerbes sowie in der Land- und Forstwirtschaft, sofern ihr Verbrauch über 12.500 kWh/a liegt. Unterhalb dieser Verbrauchsmenge kann gemäß …