Die Bundesregierung Logo LHM Energiesteuer Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 vom 24.06.2025 sieht vor, die Stromsteuerentlastung in ihrer bisherigen Form fortzuführen. Das bedeutet konkret: Auch ab dem 1. Januar 2026 bleibt es bei der bewährten Entlastung von 2 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist auch klar: die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Sofortmaßnahme zur Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle wird zunächst nicht umgesetzt werden. Der Entwurf muss noch beschlossen werden – Änderungen sind im weiteren Verlauf möglich. Die geplante Verstetigung der Stromsteuerentlastung steht damit unter dem Vorbehalt der finalen Haushaltsverabschiedung.

Haushaltsentwurf 2025: Stromsteuerentlastung bleibt auch 2026 bestehen

Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 vom 24.06.2025 sieht vor, die Stromsteuerentlastung in ihrer bisherigen Form fortzuführen. Das bedeutet konkret: Auch ab dem 1. Januar 2026 bleibt es bei der bewährten Entlastung von 2 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist auch klar: die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Sofortmaßnahme zur Senkung der Stromsteuer auf das europäische …

Die Bundesregierung Logo LHM Energiesteuer Update 24.06.2025: Im Haushaltsentwurf wurde nun vorgeschlagen, die bestehende Stromsteuerentlastung für Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft unverändert beizubehalten. Die Entlastung von 2 ct/kWh soll ab 2026 dauerhaft fortgeführt werden. Erfahren Sie mehr ->

Geplante Änderungen an der Stromsteuer im Koalitionsvertrag 2025

Update 24.06.2025: Im Haushaltsentwurf wurde nun vorgeschlagen, die bestehende Stromsteuerentlastung für Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft unverändert beizubehalten. Die Entlastung von 2 ct/kWh soll ab 2026 dauerhaft fortgeführt werden. Erfahren Sie mehr -> Im Koalitionsvertrag 2025 zwischen Union und SPD ist eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß vorgesehen. Ziel ist …

zoll logo LHM Energiesteuer Die deutsche Zollverwaltung führt zum 1. Januar 2025 eine wichtige Änderung im Bereich der Energiesteuer ein. Diese Neuerung betrifft alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) und Land- und Fortwirtschaftsbetriebe, die Enstlastungen nach § 9b Stromsteuergesetz und § 54 Energiesteuergesetz beantragen. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die bevorstehende Online-Verpflichtung.

Neue Online-Pflicht für Stromsteuer ab 2025: Was Sie wissen müssen

Die deutsche Zollverwaltung führt zum 1. Januar 2025 eine wichtige Änderung im Bereich der Energiesteuer ein. Diese Neuerung betrifft alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) und Land- und Fortwirtschaftsbetriebe, die Enstlastungen nach § 9b Stromsteuergesetz und § 54 Energiesteuergesetz beantragen. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die bevorstehende Online-Verpflichtung. Was bedeutet die Online-Verpflichtung? Ab dem 1. Januar 2025 …

Elster Logo Neu 2019 LHM Energiesteuer Das Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) des Hauptzollamts ist ein zentrales Online-Portal, das von der deutschen Zollverwaltung betrieben wird. Es ermöglicht Unternehmen und Privatpersonen, steuerrechtliche Angelegenheiten in Bezug auf Verbrauch- und Verkehrsteuern effizient und digital abzuwickeln und ist somit ein wesentliches Instrument zur Modernisierung und Digitalisierung der Zoll- und Steuerverwaltung in Deutschland.

Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) nutzen ohne ELSTER-Zugang

Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) Das Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) des Hauptzollamts ist ein zentrales Online-Portal, das von der deutschen Zollverwaltung betrieben wird. Es ermöglicht Unternehmen und Privatpersonen, steuerrechtliche Angelegenheiten in Bezug auf Verbrauch- und Verkehrsteuern effizient und digital abzuwickeln und ist somit ein wesentliches Instrument zur Modernisierung und Digitalisierung der Zoll- und Steuerverwaltung in Deutschland. …

zoll logo LHM Energiesteuer Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen hart. Wie bereits im Beitrag "Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Strom- und Energiesteuer" thematisiert, kann die wirtschaftliche Schieflage eines Unternehmens massive Auswirkungen auf die Beantragung der Strom- und Energiesteuer haben.

Update zu staatlichen Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht

Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen hart. Wie bereits im Beitrag „Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Strom- und Energiesteuer“ thematisiert, kann die wirtschaftliche Schieflage eines Unternehmens massive Auswirkungen auf die Beantragung der Strom- und Energiesteuer haben. Glücklicherweise wurde das Formular 1139 „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ kürzlich um folgenden Passus erweitert: Unternehmen, die im Zeitraum vom …

Stromsteuerbefreiung für hocheffiziente KWK-Anlagen

Am 01. Juli 2019 ist das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2019 in Kraft getreten. Die Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG sowie die korrespondierenden Steuerentlastungen nach § 12c und § 12d StromStV wurden in diesem Zuge als Beihilfetatbestände aufgenommen. Frist …

KWK Anlage – Investitionsbeihilfen und weitere Änderungen im EnergieStG

Was hat sich geändert? Wie bereits hier beschrieben, traten zum Jahreswechsel im Bereich der KWK Anlagen neue gesetzlichen Regelungen in Kraft. Die offensichtlich größte Änderung betraf dabei den § 53b EnergieStG, der in seiner bisherigen Form abgeschafft wurde. Die Regelungen zur teilweisen Steuerentlastungen sind nun im Absatz 4 des § 53a EnergieStG zu finden. Die …

Gut informiert ins neue Jahr

Neues Jahr, neue gesetzliche Rahmenbedingungen. LHM Energiesteuer hat die Weichen für das neue Jahr gestellt und ist auch dieses Jahr wieder mit den neusten Gesetzesänderungen und Antragsformularen pünktlich für Sie und Ihre Mandanten bereit. Spannend dabei waren die gesetzlichen Änderungen bei den Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Wurde vorher noch in § 53a EnergieStG und § 53b EnergieStG unterschieden, …

Elekromobilität im Stromsteuerrecht

Die Elektromobilität hält nun auch Einzug in das Stromsteuerrecht. Durch das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 wird der Absatz 1 des § 9b StromStG erweitert. „Die Steuerentlastung wird nicht für Strom gewährt, der für Elektromobilität verwendet wird.“ Dabei wurde die Elektromobilität als „das Nutzen elektrisch betriebener Fahrzeuge, ausgenommen …

Darum sollten Sie immer die aktuellsten Anträge einreichen

Gesetze ändern sich häufig. Davon ist auch die Stromsteuer und die Energiesteuer nicht ausgenommen. Noch häufiger ändern sich allerdings die Vordrucke, die zur Beantragung von Strom- und Energiesteuerrückerstattungen benötigt werden. Denn auch ohne Gesetzesänderung können sich die zu erfassenden Daten ändern: beispielsweise können neue Felder eingeführt werden, Formulierungen nachgeschärft werden oder bestehende Eingabefelder für Nichtig erklärt werden. Zudem …