Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) nutzen ohne ELSTER-Zugang

Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) Das Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) des Hauptzollamts ist ein zentrales Online-Portal, das von der deutschen Zollverwaltung betrieben wird. Es ermöglicht Unternehmen und Privatpersonen, steuerrechtliche Angelegenheiten in Bezug auf Verbrauch- und Verkehrsteuern effizient und digital abzuwickeln und ist somit ein wesentliches Instrument zur Modernisierung und Digitalisierung der Zoll- und Steuerverwaltung in Deutschland. …

Update zu staatlichen Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht

Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen hart. Wie bereits im Beitrag „Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Strom- und Energiesteuer“ thematisiert, kann die wirtschaftliche Schieflage eines Unternehmens massive Auswirkungen auf die Beantragung der Strom- und Energiesteuer haben. Glücklicherweise wurde das Formular 1139 „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ kürzlich um folgenden Passus erweitert: Unternehmen, die im Zeitraum vom …

Stromsteuerbefreiung für hocheffiziente KWK-Anlagen

Am 01. Juli 2019 ist das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2019 in Kraft getreten. Die Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG sowie die korrespondierenden Steuerentlastungen nach § 12c und § 12d StromStV wurden in diesem Zuge als Beihilfetatbestände aufgenommen. Frist …

KWK Anlage – Investitionsbeihilfen und weitere Änderungen im EnergieStG

Was hat sich geändert? Wie bereits hier beschrieben, traten zum Jahreswechsel im Bereich der KWK Anlagen neue gesetzlichen Regelungen in Kraft. Die offensichtlich größte Änderung betraf dabei den § 53b EnergieStG, der in seiner bisherigen Form abgeschafft wurde. Die Regelungen zur teilweisen Steuerentlastungen sind nun im Absatz 4 des § 53a EnergieStG zu finden. Die …

Gut informiert ins neue Jahr

Neues Jahr, neue gesetzliche Rahmenbedingungen. LHM Energiesteuer hat die Weichen für das neue Jahr gestellt und ist auch dieses Jahr wieder mit den neusten Gesetzesänderungen und Antragsformularen pünktlich für Sie und Ihre Mandanten bereit. Spannend dabei waren die gesetzlichen Änderungen bei den Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Wurde vorher noch in § 53a EnergieStG und § 53b EnergieStG unterschieden, …

Elekromobilität im Stromsteuerrecht

Die Elektromobilität hält nun auch Einzug in das Stromsteuerrecht. Durch das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 wird der Absatz 1 des § 9b StromStG erweitert. „Die Steuerentlastung wird nicht für Strom gewährt, der für Elektromobilität verwendet wird.“ Dabei wurde die Elektromobilität als „das Nutzen elektrisch betriebener Fahrzeuge, ausgenommen …

Darum sollten Sie immer die aktuellsten Anträge einreichen

Gesetze ändern sich häufig. Davon ist auch die Stromsteuer und die Energiesteuer nicht ausgenommen. Noch häufiger ändern sich allerdings die Vordrucke, die zur Beantragung von Strom- und Energiesteuerrückerstattungen benötigt werden. Denn auch ohne Gesetzesänderung können sich die zu erfassenden Daten ändern: beispielsweise können neue Felder eingeführt werden, Formulierungen nachgeschärft werden oder bestehende Eingabefelder für Nichtig erklärt werden. Zudem …

Spitzenausgleich wird auch für 2017 in voller Höhe gewährt

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auf Antrag auch für 2017 mit einer Entlastung von der Strom- und Energiesteuer nach dem Spitzenausgleich in voller Höhe rechnen! Mit dem Spitzenausgleich werden Unternehmen, im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz, von einem Teil der Strom- und Energiesteuer entlastet. Die betreffenden Unternehmen erhalten …

Energie- und Umweltmanagementsysteme sind Voraussetzung für den Spitzenausgleich

Damit Unternehmen des produzierenden Gewerbes Anträge nach dem Spitzenausgleich stellen können, müssen sie seit 2013 einen Nachweis über die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems erbringen. Ohne diesen Nachweis ist eine Entlastung nach den aktuellen Gesetzen des StromStG und EnergieStG für den Spitzenausgleich nicht möglich. Bei der Antragstellung auf Spitzenausgleich ist dieser Nachweis beim zuständigen Hauptzollamt …

Strom- und Energieverbräuche für voll entlastungsfähige Prozesse müssen messtechnisch erfasst werden

Für bestimmte interne Prozesse kann auf Antrag die volle Strom- und Energiesteuer entlastet werden! Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben die Möglichkeit, sich für bestimme Prozesse die volle Strom- und Energiesteuer entlasten zu lassen. Dazu müssen die vollentlastungsfähigen Prozesse messtechnisch erfasst werden. Bei jeder Antragstellung muss ein Nachsweis über die gemessenen Verbrauchswerte beigefügt werden. Bei der …