Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 vom 24.06.2025 sieht vor, die Stromsteuerentlastung in ihrer bisherigen Form fortzuführen. Das bedeutet konkret: Auch ab dem 1. Januar 2026 bleibt es bei der bewährten Entlastung von 2 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist auch klar: die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Sofortmaßnahme zur Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle wird zunächst nicht umgesetzt werden.
Der Entwurf muss noch beschlossen werden – Änderungen sind im weiteren Verlauf möglich. Die geplante Verstetigung der Stromsteuerentlastung steht damit unter dem Vorbehalt der finalen Haushaltsverabschiedung.
Keine Änderung bei der Stromsteuer – Entlastung wird verstetigt
Im Rahmen des Bundeshaushalts 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Entlastung von Energiekosten geschnürt. Ein zentrales Element: Die Stromsteuerentlastung für produzierendes Gewerbe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe bleibt nicht nur erhalten, sondern wird gesetzlich verstetigt. Die bisherige Regelung gilt damit unverändert weiter – ein starkes Signal für Unternehmen in Zeiten hoher Energiepreise.
Was bedeutet das konkret?
- Stromsteuerentlastung von 2 ct/kWh bleibt erhalten
- Damit bleibt der Stromsteuersatz auf dem europäischen Mindestsatz von 0,05 ct/kWh für begünstigte Betriebe
- Keine Änderungen oder Einschränkungen ab 2026
- Langfristige Planungssicherheit für Unternehmen
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen
Weitere Entlastungen bei Energiepreisen
Neben der Stromsteuer hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten angekündigt:
- Der Bund übernimmt künftig die Gasspeicherumlage
- Eine stärkere Beteiligung an den Kosten des Stromnetzausbaus ist geplant
Diese Maßnahmen sind Teil eines übergeordneten 500-Milliarden-Euro-Investitionsprogramms, mit dem der Staat gezielt Wachstum, Innovation und Modernisierung der deutschen Wirtschaft fördern will.