Umfangreiches Update zum Jahreswechsel 2017

Pünktlich zum Jahreswechsel freuen wir uns Ihnen eine aktualisierte Version des LHM Energiesteuer Online Tools vorstellen zu dürfen. Vieles hat sich zur Vorversion geändert. Neue gesetzliche Anforderungen wurden berücksichtigt, sowie neue Funktionen eingeführt.

Lesen Sie hier eine kurze Übersicht über die neuen Funktionen:

Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht

Seit dem 01.01.2017 besteht die Pflicht, bei jeder Antragstellung eine Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen einzureichen. Dabei muss angeben werden, ob das Unternehmen unzulässige staatliche Beihilfen erhalten hat und falls ja, ob diese bereits zurückbezahlt wurden oder nicht. Mehr erfahren →

Selbsterklärung zu „Unternehmen in Schwierigkeiten“

Zusätzlich ist in dieser Selbsterklärung die finanzielle Lage des Unternehmens anzugeben. Wer sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder im Antragsjahr in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, kann nicht mit der vollen Entlastung rechnen. Das LHM Energiesteuer Online Tool ist nun in der Lage dies zu berücksichtigen. Mehr erfahren →

Erklärungspflicht nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung

Bis zum 30.06.2017 müssen Sie erstmals eine Erklärung nach EnSTransV abgeben, in der Sie die im zweiten Kalenderhalbjahr 2016 erhaltenen Steuerentlastungen anzeigen. LHM Energiesteuer unterstützt Sie dabei, sich für die nächsten 3 Jahre von dieser Anzeigepflicht zu befreien. Mehr erfahren →

KWK Anlagen

Nun ist es ebenfalls möglich Entlastungen nach den Paragraphen § 53a des Energiesteuergesetzes (vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme) und § 53b des Energiesteuergesetzes (teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme) mit LHM Energiesteuer zu beantragen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zum Thema KWK Anlagen.

Unterjährige Beantragung

Wenn Sie sehr große Entlastungsbeträge pro Jahr erstattet bekommen, profitieren Sie besonders von dieser Änderung. Sobald Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt eine Erlaubnis für die unterjährige Beantragung einzelner Paragraphen beantragt haben, können Sie diese nun auch halbjährlich, quartalsweise oder sogar monatlich mit LHM Energiesteuer beantragen.  Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Erlaubnis gegenüber Ihrem zuständigen Hauptzollamt und schalten anschließend die unterjährige Beantragung für Sie frei.

Prozessentlastungen

Die Beantragung bestimmter voll entlastungsfähiger Prozesse wird nun ebenfalls von LHM Energiesteuer unterstützt. Sprechen Sie uns zum Thema Prozessentlastungen gerne an oder lernen Sie hier im Blog welche Prozesse von der vollen Steuer berfreit sind. Mehr erfahren →

Aktualisierung der Vordrucke

Auch dieses Jahr wurden viele Vordrucke für die Beantragung der Entlastung von Strom- und Energiesteuer angepasst. Wir haben die aktuellen Formulare integriert, so dass auch in Zukunft der reibungslose Ablauf gewährleistet ist.

Neue Verbrauchsmaske

Nun sehen Sie schon während Sie ihre Verbräuche eingeben in Echtzeit, wie diese Ihre Entlastungsansprüche beeinflussen. Es wird auf einen Blick ersichtlich, welchen Mehrwert eine Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems für Ihr Unternehmen haben kann. Probieren Sie es aus →

Lieferungen an Dritte

Bestandteil der neuen Verbrauchsmaske ist ebenfalls die Berücksichtigung von Lieferungen von Strom, Erdgas, Nutzenergie oder Wärme an Dritte. Dadurch profitieren Sie von potentiell höheren Entlastungssummen.

Blog

Und zu guter Letzt: auch dieser Blog ist neu! An dieser Stelle werden wir regelmäßig über Neuigkeiten rund um Strom- und Energiesteuer berichten. Kontaktieren Sie uns gerne und teilen Sie uns Ihr Feedback mit!

Wir freuen uns darauf gemeinsam mit Ihnen ins neue Jahr zu starten.

Ihr LHM Energiesteuer Team