Strom- und Energieverbräuche für voll entlastungsfähige Prozesse müssen messtechnisch erfasst werden
Für bestimmte interne Prozesse kann auf Antrag die volle Strom- und Energiesteuer entlastet werden! Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben die Möglichkeit, sich für bestimme Prozesse die volle Strom- und Energiesteuer entlasten zu lassen. Dazu müssen die vollentlastungsfähigen Prozesse messtechnisch erfasst werden. Bei jeder Antragstellung muss ein Nachsweis über die gemessenen Verbrauchswerte beigefügt werden. Bei der …