Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht

Unternehmen, die ab dem 01.01.2017 Anträge nach dem Stromsteuer- und dem Energiesteuergesetz stellen, sind verpflichtet, bei jeder Antragstellung eine Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen mit einzureichen. Ohne Vorlage dieser Selbsterklärung wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt, da eine Prüfung der unionsrechtlichen Vorgaben nicht möglich ist. Zudem darf keine weitere (andere) staatliche Beihilfe mehr gewährt werden, wenn …

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Herzlich Willkommen auf dem Blog von LHM Energiesteuer. An dieser Stelle berichten wir über Neuigkeiten rund um das Thema Strom- und Energiesteuer, sowie Verbesserungen des LHM Energiesteuer Online Tools. Ihr LHM Energiesteuer Team