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Gesetzesänderungen (Aktualisiert: 14.01.2026)

Geplante Änderungen an der Stromsteuer im Koalitionsvertrag 2025

Koalitionsvertrag 2025: Stromsteuer-Senkung auf EU-Mindestmaß - umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes ab 2026.

Neujahr 2025 - Koalitionsvertrag zur Senkung der Stromsteuer
Neujahr 2025 - Koalitionsvertrag zur Senkung der Stromsteuer

Status Januar 2026: Die im Koalitionsvertrag angekündigte dauerhafte Stromsteuerentlastung wurde umgesetzt. Am 13. November 2025 beschloss der Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Die Entlastung von 20 €/MWh (2 ct/kWh) nach § 9b StromStG gilt ab 1. Januar 2026 dauerhaft für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft.


Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen Union und SPD sah eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer vor. Das Ziel bestand darin, Unternehmen und Verbraucher um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket zu entlasten.

Was im Koalitionsvertrag stand

Als Sofortmaßnahme plante die Bundesregierung, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,05 ct/kWh zu senken – eine Ersparnis von etwa 2 ct/kWh.

Ursprünglich geplante Auswirkungen

  • Stromsteuerentlastung direkt über die Stromrechnung ohne bürokratische Prozesse
  • Wegfall der Anträge beim Hauptzollamt nach § 9b StromStG
  • Die Energiesteuer bleibt unverändert

Was tatsächlich umgesetzt wurde

Die Umsetzung erfolgte anders als ursprünglich geplant:

  • Die Entlastung von 2 ct/kWh wurde dauerhaft verankert
  • Das Antragsverfahren beim Hauptzollamt bleibt jedoch bestehen
  • Seit 1. Januar 2025 ist die Online-Antragstellung verpflichtend

Alle Details zur aktuellen Rechtslage finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden zur dauerhaften Stromsteuerabsenkung ab 2026.

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