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WZ 2003 aus WZ 2008 oder 2025 bestimmen

Ob Ihr Unternehmen Strom- und Energiesteuer zurückbekommt, hängt zuerst am Wirtschaftszweig nach dem alten WZ 2003, auch wenn das Statistische Landesamt heute WZ 2025 oder WZ 2008 vergibt. Geben Sie Ihren Code oder Ihre Tätigkeit ein, und Sie sehen sofort, ob der Zweig erstattungsfähig ist.

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Stand , Rechtsstand 2026 geprüft

  • Für die Strom- und Energiesteuerentlastung zählt weiterhin der WZ 2003, weil er in StromStG und EnergieStG festgeschrieben ist. Die Statistischen Ämter vergeben heute nur noch WZ 2025, zuvor WZ 2008.
  • Erstattungsfähig sind die Abschnitte C bis F (Produzierendes Gewerbe) und A (Land- und Forstwirtschaft) des WZ 2003. Die Entlastung selbst regeln § 9b StromStG und § 54 EnergieStG.
  • Übt ein Unternehmen mehrere Tätigkeiten aus, entscheidet der Schwerpunkt: mehr als 50 % müssen auf einen erstattungsfähigen Zweig entfallen.
  • Ein neuer Code lässt sich nicht immer eins zu eins auf den WZ 2003 zurückführen. Verbindlich vergibt den Code das Statistische Landesamt; wir prüfen die Zuordnung für Ihren Antrag.
01 Prüfen

Ist Ihr Wirtschaftszweig erstattungsfähig?

Codenummer aus WZ 2025, 2008 oder 2003 eingeben, oder die Haupttätigkeit beschreiben. Das Werkzeug führt sie auf den WZ 2003 zurück, auf den es für die Entlastung ankommt.

Sie haben Ihren WZ-Code zur Hand

Die Fassung erkennen wir am Code.

Sie haben ihn nicht zur Hand

Zum Beispiel:

Die Darstellung folgt den amtlichen Umsteigeschlüsseln des Statistischen Bundesamtes. Ein Code kann sich dabei auf mehrere Codes der anderen Fassung aufteilen. Verbindlich vergibt den WZ-Code das Statistische Landesamt; im Rahmen der Beratung prüfen wir die Zuordnung für Ihren Antrag.

02 Code finden

Wie finde ich meinen WZ-Code?

Es gibt zwei Wege, und sie ergänzen sich.

Amtlich
Das Statistische Landesamt Ihres Bundeslandes teilt Ihnen mit, welcher WZ-Code zu Ihrem Unternehmen gehört. Sie erhalten dort in der Regel den aktuellen WZ 2025 oder noch den WZ 2008, nicht den WZ 2003.
Mit dem Werkzeug
Den amtlichen Code tragen Sie oben im Werkzeug ein, es führt ihn auf den WZ 2003 zurück. Haben Sie keinen Code zur Hand, beschreiben Sie dort Ihre Haupttätigkeit. Das Ergebnis ist eine fundierte Einschätzung; für den Antrag bestätigen wir die Zuordnung im Rahmen der Beratung.
03 Anspruch

Wer hat Anspruch auf Strom- und Energie­steuer­erstattungen?

Die Entlastung nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG steht Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft zu. Was dazu zählt, bestimmt § 2 Nr. 3 und Nr. 5 StromStG über den WZ 2003.

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

Mit Zuordnung nach WZ Code 2003 Abschnitt:

CBergbau
DVerarbeitendes Gewerbe
EEnergie- und Wasserversorgung
FBaugewerbe

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft

Mit Zuordnung nach Abschnitt:

ALand- und Forstwirtschaft
BKlasse 05.02 (Teichwirtschaft und Fischzucht)

Der Wirtschaftszweig ist die erste Voraussetzung. Ob und in welcher Höhe entlastet wird, hängt außerdem vom Verbrauch und vom Verwendungszweck ab; die Einzelheiten stehen bei den Entlastungen im Überblick.

04 Mehrere Tätigkeiten

Was gilt, wenn mein Unternehmen mehrere Tätigkeiten ausübt?

Viele Unternehmen sind in mehreren Bereichen tätig, z. B. eine Bäckerei mit angeschlossenem Café und Catering. Entscheidend für die Strom- und Energiesteuerentlastung ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Mehr als 50 % der Gesamttätigkeit müssen auf einen erstattungsfähigen Wirtschaftszweig entfallen.

Wie wird der Schwerpunkt bestimmt?

Das Unternehmen kann den Nachweis anhand eines der folgenden Kriterien führen:

Wertschöpfung
Anteil der Wertschöpfung je Tätigkeitsbereich
Bruttowertschöpfung
Bruttowertschöpfungsanteile zu Herstellerpreisen
Steuerbarer Umsatz
Umsatzanteil der produzierenden Tätigkeit
Beschäftigte
Anteil der Mitarbeiter im produzierenden Bereich

Wichtig: Das Hauptzollamt kann die gewählte Methode zurückweisen, wenn sie offensichtlich nicht geeignet ist, den Schwerpunkt widerzuspiegeln. Bei Unsicherheit beraten wir Sie gerne.

Praxisbeispiel: Bäckerei mit Café

Eine Bäckerei (WZ 15.81, Abschnitt D) betreibt zusätzlich ein Café, einen Partyservice und verkauft Handelswaren. Der Schwerpunkt wird über den steuerbaren Umsatz bestimmt:

58 %
42 %
Herstellung von Backwaren (produzierend)Café, Catering, Handel

Ergebnis: Der produzierende Anteil überwiegt (> 50 %). Das Unternehmen gilt als Produzierendes Gewerbe und kann eine Strom- und Energiesteuerentlastung beantragen.

Wir prüfen Ihre Zuordnung und ermitteln, ob Ihr Unternehmen erstattungsberechtigt ist.

WZ-Code bestimmt?

Der Wirtschaftszweig ist die erste Voraussetzung. Wir prüfen Schwerpunkt und Verbrauch, bestätigen die Zuordnung und übernehmen den Antrag beim Hauptzollamt.