Für Unternehmen · 2026
Formulare für die Strom- und Energiesteuerentlastung
Welches Zoll-Formular gilt für welche Entlastung? Diese Übersicht ordnet die Anträge nach dem Stromsteuer- und Energiesteuergesetz den richtigen Formularnummern zu, damit Sie die gezahlte Steuer ohne Umwege zurückholen.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Welches Formular brauchen Sie?
Die Formularnummer hängt von der Steuerart (Strom oder Energie) und vom Zweck ab, ob Sie Steuer zurückholen (Entlastung) oder die entstandene Steuer anmelden. Seit 2025 läuft die Einreichung elektronisch über das Zoll-Portal.
| Formular | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| 1453 | § 9b StromStG |
| 1452 | § 9a StromStG |
| 1454 | § 12a StromStV |
| 1118 | § 54 EnergieStG |
| 1115 | § 51 EnergieStG |
| 1131 | § 53 EnergieStG |
| 1135 | § 53a EnergieStG |
| 1103 | § 47 EnergieStG |
| 1400 | § 8 StromStG |
| 1401 | § 8 StromStG / § 39 EnergieStG |
| 1139 | Beihilferecht |
| 1402 | Anlage |
Formulare für die Stromsteuerentlastung
Mit diesen Anträgen holen Unternehmen die gezahlte Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom Hauptzollamt zurück. Die Höhe der Entlastung und die nötigen Nachweise sind auf der Seite zu den Entlastungsmöglichkeiten erklärt.
Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen
Standardentlastung für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Entlastung von 2,00 ct/kWh, es verbleiben 0,05 ct/kWh.
Formular auf zoll.deAntrag auf Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
Vollständige Entlastung (2,05 ct/kWh) für Elektrolyse, chemische Reduktion, Metall- und Glasherstellung und weitere begünstigte Prozesse.
Formular auf zoll.deAntrag auf Steuerentlastung für Strom zur Stromerzeugung
Erstattung der Stromsteuer für nachweislich versteuerten Strom, der zur Stromerzeugung oder zur Aufrechterhaltung der Erzeugungsfähigkeit entnommen wurde.
Formular auf zoll.deFormulare für die Energiesteuerentlastung
Diese Anträge betreffen die Entlastung von der Energiesteuer auf Erdgas, Heizöl und Flüssiggas nach dem Energiesteuergesetz (EnergieStG), inklusive Stromerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung. Mehr zu den Energiesteuersätzen und KWK-Entlastungen.
Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen
Standardentlastung für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft bei Erdgas, Heizöl und Flüssiggas.
Formular auf zoll.deAntrag auf Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
Vollständige Entlastung ohne Selbstbehalt für begünstigte Prozesse und Verfahren.
Formular auf zoll.deAntrag auf Steuerentlastung für die Stromerzeugung
Vollständige Erstattung für Energieerzeugnisse zur Stromerzeugung, seit 2026 einheitlich geregelt.
Formular auf zoll.deAntrag auf Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
Teilentlastung für hocheffiziente KWK-Anlagen (BHKW), wenn die Voraussetzungen des § 53 nicht erfüllt sind.
Formular auf zoll.deAntrag auf Steuerentlastung
Erstattung der Energiesteuer für versteuerte Energieerzeugnisse in den Fällen des § 47 EnergieStG.
Formular auf zoll.deZusätzliche Anlagen: Selbsterklärung und Tätigkeitsbeschreibung
Je nach Entlastung und Einzelfall verlangt das Hauptzollamt zusätzlich zum eigentlichen Antrag weitere Anlagen. Sie sind nicht in jedem Fall erforderlich.
Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen
Erforderlich für beihilferechtlich relevante Entlastungen wie § 9b StromStG oder § 54 EnergieStG, abhängig von Art und Höhe der Entlastung. Sie bestätigt unter anderem, dass Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist.
Ratgeber zur Selbsterklärung 1139Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten
Wird bei der erstmaligen Antragstellung benötigt, um die Zuordnung zum Produzierenden Gewerbe über den WZ-Code nachzuweisen, sofern dem Hauptzollamt die Angaben noch nicht vorliegen.
WZ-Code bestimmenSteuer anmelden statt zurückholen
Diese Formulare dienen nicht der Entlastung, sondern der Anmeldung der entstandenen Steuer. Sie betreffen Versorger, Eigenerzeuger und Steuerschuldner, die Strom- oder Energiesteuer abführen.
Stromsteueranmeldung
Anmeldung der entstandenen Stromsteuer durch Versorger und Eigenerzeuger.
Formular auf zoll.deMitteilung der geschätzten Jahressteuerschuld
Für die monatlichen Vorauszahlungen ab 2026: Schätzung der voraussichtlichen Jahressteuerschuld bei Strom und Erdgas.
Formular auf zoll.deSo kommen Sie an Ihre Rückerstattung
Seit dem 1. Januar 2025 sind die Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG nur noch elektronisch über das Zoll-Portal möglich. Den richtigen Antrag fristgerecht einzureichen, gelingt auf zwei Wegen, einer davon ist deutlich einfacher.
Selbst über das Zoll-Portal
Der bürokratische Weg
- ELSTER-Organisationszertifikat beantragen und Zoll-Portal-Zugang einrichten
- WZ-Code ermitteln und Berechtigung prüfen
- Richtiges Formular wählen (1453, 1452, 1118, 1115, 1131, 1135)
- Selbsterklärung und Nachweise korrekt ergänzen
- Fristgerecht bis 31. Dezember des Folgejahres einreichen
Fehler bei Formularwahl, Selbsterklärung oder Frist kosten schnell die gesamte Erstattung.
Mit LHM, ganz ohne ELSTER
Zwei Wege, beide ohne eigenen Zoll-Portal-Zugang
Wir übernehmen alles
Sie senden uns Ihre Verbrauchsdaten. Wir prüfen die Berechtigung, wählen das richtige Formular und reichen fristgerecht ein.
Kostenlose Erstberatung anfragenSelbst einreichen mit LHM Energiesteuer
Stellen Sie die Anträge selbst über LHM Energiesteuer, Schritt für Schritt geführt und ohne eigenen ELSTER-Zugang. Für Unternehmen, die selbst einreichen möchten.
Zur AntragstellungHäufige Fragen zu den Formularen
Quellen & offizielle Formulare
Stand: Juni 2026. Formularnummern können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Vordrucke der Zollverwaltung. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerrechtliche Beratung.
Welche Entlastung steht Ihnen zu?
Die Voraussetzungen und Berechnungen können kompliziert sein. Wir prüfen kostenlos, welche Entlastungen für Ihr Unternehmen in Frage kommen und berechnen Ihr individuelles Potenzial.