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Für Unternehmen · 2026

Formulare für die Strom- und Energiesteuerentlastung

Welches Zoll-Formular gilt für welche Entlastung? Diese Übersicht ordnet die Anträge nach dem Stromsteuer- und Energiesteuergesetz den richtigen Formularnummern zu, damit Sie die gezahlte Steuer ohne Umwege zurückholen.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Welches Formular brauchen Sie?

Die Formularnummer hängt von der Steuerart (Strom oder Energie) und vom Zweck ab, ob Sie Steuer zurückholen (Entlastung) oder die entstandene Steuer anmelden. Seit 2025 läuft die Einreichung elektronisch über das Zoll-Portal.

Formular Rechtsgrundlage
1453 § 9b StromStG
1452 § 9a StromStG
1454 § 12a StromStV
1118 § 54 EnergieStG
1115 § 51 EnergieStG
1131 § 53 EnergieStG
1135 § 53a EnergieStG
1103 § 47 EnergieStG
1400 § 8 StromStG
1401 § 8 StromStG / § 39 EnergieStG
1139 Beihilferecht
1402 Anlage
Stromsteuergesetz

Formulare für die Stromsteuerentlastung

Mit diesen Anträgen holen Unternehmen die gezahlte Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom Hauptzollamt zurück. Die Höhe der Entlastung und die nötigen Nachweise sind auf der Seite zu den Entlastungsmöglichkeiten erklärt.

1453 § 9b StromStG Häufigster Fall

Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen

Standardentlastung für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Entlastung von 2,00 ct/kWh, es verbleiben 0,05 ct/kWh.

Formular auf zoll.de
1452 § 9a StromStG

Antrag auf Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

Vollständige Entlastung (2,05 ct/kWh) für Elektrolyse, chemische Reduktion, Metall- und Glasherstellung und weitere begünstigte Prozesse.

Formular auf zoll.de
1454 § 12a StromStV

Antrag auf Steuerentlastung für Strom zur Stromerzeugung

Erstattung der Stromsteuer für nachweislich versteuerten Strom, der zur Stromerzeugung oder zur Aufrechterhaltung der Erzeugungsfähigkeit entnommen wurde.

Formular auf zoll.de
Energiesteuergesetz

Formulare für die Energiesteuerentlastung

Diese Anträge betreffen die Entlastung von der Energiesteuer auf Erdgas, Heizöl und Flüssiggas nach dem Energiesteuergesetz (EnergieStG), inklusive Stromerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung. Mehr zu den Energiesteuersätzen und KWK-Entlastungen.

1118 § 54 EnergieStG Häufigster Fall

Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen

Standardentlastung für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft bei Erdgas, Heizöl und Flüssiggas.

Formular auf zoll.de
1115 § 51 EnergieStG

Antrag auf Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

Vollständige Entlastung ohne Selbstbehalt für begünstigte Prozesse und Verfahren.

Formular auf zoll.de
1131 § 53 EnergieStG

Antrag auf Steuerentlastung für die Stromerzeugung

Vollständige Erstattung für Energieerzeugnisse zur Stromerzeugung, seit 2026 einheitlich geregelt.

Formular auf zoll.de
1135 § 53a EnergieStG

Antrag auf Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

Teilentlastung für hocheffiziente KWK-Anlagen (BHKW), wenn die Voraussetzungen des § 53 nicht erfüllt sind.

Formular auf zoll.de
1103 § 47 EnergieStG

Antrag auf Steuerentlastung

Erstattung der Energiesteuer für versteuerte Energieerzeugnisse in den Fällen des § 47 EnergieStG.

Formular auf zoll.de

Zusätzliche Anlagen: Selbsterklärung und Tätigkeitsbeschreibung

Je nach Entlastung und Einzelfall verlangt das Hauptzollamt zusätzlich zum eigentlichen Antrag weitere Anlagen. Sie sind nicht in jedem Fall erforderlich.

1139 Beihilferecht

Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen

Erforderlich für beihilferechtlich relevante Entlastungen wie § 9b StromStG oder § 54 EnergieStG, abhängig von Art und Höhe der Entlastung. Sie bestätigt unter anderem, dass Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist.

Ratgeber zur Selbsterklärung 1139
1402 Anlage

Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten

Wird bei der erstmaligen Antragstellung benötigt, um die Zuordnung zum Produzierenden Gewerbe über den WZ-Code nachzuweisen, sofern dem Hauptzollamt die Angaben noch nicht vorliegen.

WZ-Code bestimmen
Steueranmeldung

Steuer anmelden statt zurückholen

Diese Formulare dienen nicht der Entlastung, sondern der Anmeldung der entstandenen Steuer. Sie betreffen Versorger, Eigenerzeuger und Steuerschuldner, die Strom- oder Energiesteuer abführen.

1400 § 8 StromStG

Stromsteueranmeldung

Anmeldung der entstandenen Stromsteuer durch Versorger und Eigenerzeuger.

Formular auf zoll.de
1401 § 8 StromStG / § 39 EnergieStG

Mitteilung der geschätzten Jahressteuerschuld

Für die monatlichen Vorauszahlungen ab 2026: Schätzung der voraussichtlichen Jahressteuerschuld bei Strom und Erdgas.

Formular auf zoll.de

So kommen Sie an Ihre Rückerstattung

Seit dem 1. Januar 2025 sind die Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG nur noch elektronisch über das Zoll-Portal möglich. Den richtigen Antrag fristgerecht einzureichen, gelingt auf zwei Wegen, einer davon ist deutlich einfacher.

Selbst über das Zoll-Portal

Der bürokratische Weg

  • ELSTER-Organisationszertifikat beantragen und Zoll-Portal-Zugang einrichten
  • WZ-Code ermitteln und Berechtigung prüfen
  • Richtiges Formular wählen (1453, 1452, 1118, 1115, 1131, 1135)
  • Selbsterklärung und Nachweise korrekt ergänzen
  • Fristgerecht bis 31. Dezember des Folgejahres einreichen

Fehler bei Formularwahl, Selbsterklärung oder Frist kosten schnell die gesamte Erstattung.

EMPFOHLEN

Mit LHM, ganz ohne ELSTER

Zwei Wege, beide ohne eigenen Zoll-Portal-Zugang

Wir übernehmen alles

Sie senden uns Ihre Verbrauchsdaten. Wir prüfen die Berechtigung, wählen das richtige Formular und reichen fristgerecht ein.

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Selbst einreichen mit LHM Energiesteuer

Stellen Sie die Anträge selbst über LHM Energiesteuer, Schritt für Schritt geführt und ohne eigenen ELSTER-Zugang. Für Unternehmen, die selbst einreichen möchten.

Zur Antragstellung

Häufige Fragen zu den Formularen

Quellen & offizielle Formulare

Stand: Juni 2026. Formularnummern können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Vordrucke der Zollverwaltung. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerrechtliche Beratung.

Welche Entlastung steht Ihnen zu?

Die Voraussetzungen und Berechnungen können kompliziert sein. Wir prüfen kostenlos, welche Entlastungen für Ihr Unternehmen in Frage kommen und berechnen Ihr individuelles Potenzial.