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Formulare für die Strom- und Energiesteuer­entlastung

Welches Zoll-Formular gilt für welche Entlastung? Hier finden Sie das passende Formular und die Rechtsgrundlage dazu, und Sie sehen, welche Anlagen das Hauptzollamt zusätzlich verlangt.

Frist für den Verbrauch 2025

31. Dezember 2026

Passendes Formular finden

Verfasst von , geprüft von

Stand , Rechtsstand 2026 geprüft

  • Die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG beantragen Unternehmen mit dem Formular 1453, die Energiesteuerentlastung nach § 54 EnergieStG mit dem Formular 1118.
  • Je nach Entlastung sind zusätzlich die Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Formular 1139) und beim ersten Antrag die Tätigkeitsbeschreibung (Formular 1402) erforderlich.
  • Abgabefrist: 31. Dezember des Folgejahres, für den Verbrauch 2025 also bis 31. Dezember 2026. Verspätete Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG gehen seit dem 1. Januar 2025 nur noch elektronisch über das Zoll-Portal, in der Regel mit ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Das Formular 1450 (Spitzenausgleich) ist ausgelaufen. Bei der Stromsteuer tritt die Entlastung nach § 9b StromStG mit dem Formular 1453 an seine Stelle.
01 Überblick

Welches Formular brauchen Sie?

Das Formular hängt davon ab, welche Energie Ihr Betrieb verbraucht und wofür. Die meisten Unternehmen brauchen nur eines der beiden Standardformulare, 1453 oder 1118, dazu je nach Fall eine Anlage.

  1. Ihr Betrieb verbraucht Strom

    1453

    Standardentlastung nach § 9b StromStG. Für besonders energieintensive Prozesse zusätzlich Formular 1452.

  2. Ihr Betrieb heizt mit Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas

    1118

    Standardentlastung nach § 54 EnergieStG. Für begünstigte Prozesse zusätzlich Formular 1115.

  3. Sie erzeugen selbst Strom oder betreiben ein BHKW

    1131

    Stromerzeugung nach § 53 EnergieStG, bei KWK alternativ Formular 1135.

  4. Zu jedem Antrag prüfen

    1139

    Selbsterklärung zu Beihilfen, je nach Höhe der Entlastung. Beim ersten Antrag zusätzlich Formular 1402.

Unsicher, welcher Fall bei Ihnen vorliegt? Wir prüfen das im kostenlosen Erstgespräch.

Alle Formulare im Überblick
FormularRechtsgrundlage
Stromsteuer: Entlastung
1453Standardentlastung Strom§ 9b StromStG
1452Prozesse und Verfahren§ 9a StromStG
1454Strom zur Stromerzeugung§ 12a StromStV
1470Versteuerter Strom aus Wind, Sonne, Erdwärme, Wasserkraft§ 12c StromStV
1471Versteuerter Strom aus KWK-Anlagen§ 12d StromStV
Energiesteuer: Entlastung
1118Standardentlastung Erdgas, Heizöl, Flüssiggas§ 54 EnergieStG
1115Prozesse und Verfahren§ 51 EnergieStG
1131Stromerzeugung§ 53 EnergieStG
1135Kraft-Wärme-Kopplung§ 53a EnergieStG
Anlagen zum Antrag
1139Selbsterklärung zu staatlichen BeihilfenBeihilferecht
1402Beschreibung der wirtschaftlichen TätigkeitenAnlage
Steueranmeldung (Versorger, Steuerschuldner)
1400Stromsteueranmeldung§ 8 StromStG
1103Energiesteueranmeldung Erdgas§ 39 EnergieStG
1401Geschätzte Jahressteuerschuld§ 8 StromStG / § 39 EnergieStG
Ausgelaufen
Ausgelaufen: 1450Spitzenausgleich§ 10 StromStG / § 55 EnergieStG a. F.
02 Stromsteuer

Formulare für die Stromsteuerentlastung

Mit diesen Anträgen holen Unternehmen die gezahlte Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom Hauptzollamt zurück. Die Höhe der Entlastung und die nötigen Nachweise sind auf der Seite zu den Entlastungsmöglichkeiten erklärt.

1453§ 9b StromStGHäufigster Fall

Standardentlastung Strom

Formular 1453: Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen

Für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Erstattet werden 2,00 ct/kWh, es verbleiben 0,05 ct/kWh.

Einreichung nur elektronisch über das Zoll-Portal.

Hinweise des Zolls zu § 9b StromStG (öffnet zoll.de in neuem Tab)

Weitere Stromsteuer-Formulare

03 Energiesteuer

Formulare für die Energiesteuerentlastung

Diese Anträge betreffen die Entlastung von der Energiesteuer auf Erdgas, Heizöl und Flüssiggas nach dem Energiesteuergesetz (EnergieStG), inklusive Stromerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung. Für 1115, 1131 und 1135 gilt die Online-Pflicht erst ab 2027. Mehr zu den Energiesteuersätzen und KWK-Entlastungen.

1118§ 54 EnergieStGHäufigster Fall

Standardentlastung Erdgas, Heizöl, Flüssiggas

Formular 1118: Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen

Für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, wenn Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas im Betrieb verheizt werden.

Einreichung nur elektronisch über das Zoll-Portal.

Hinweise des Zolls zu § 54 EnergieStG (öffnet zoll.de in neuem Tab)

Weitere Energiesteuer-Formulare

04 Anlagen

Zusätzliche Anlagen: Selbsterklärung und Tätigkeitsbeschreibung

Je nach Entlastung und Einzelfall verlangt das Hauptzollamt zusätzlich zum eigentlichen Antrag weitere Anlagen. Sie sind nicht in jedem Fall erforderlich.

  • 1139

    Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen

    Für beihilferechtlich relevante Entlastungen wie § 9b StromStG oder § 54 EnergieStG, abhängig von Art und Höhe der Entlastung. Sie bestätigt unter anderem, dass Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist. Bei der Online-Antragstellung im Zoll-Portal ist sie in das jeweilige Antragsformular integriert.

    Ratgeber zur Selbsterklärung 1139
  • 1402

    Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten

    Beim ersten Antrag, um die Zuordnung zum Produzierenden Gewerbe über den WZ-Code nachzuweisen, sofern dem Hauptzollamt die Angaben noch nicht vorliegen. Im Zoll-Portal ist die Beschreibung Teil des Antragsformulars.

    WZ-Code bestimmen
05 Anmeldung

Steuer anmelden statt zurückholen

Diese Formulare dienen nicht der Entlastung, sondern der Anmeldung der entstandenen Steuer. Sie betreffen Versorger, Eigenerzeuger und Steuerschuldner, die Strom- oder Energiesteuer abführen.

  • 1400

    Stromsteueranmeldung

    Anmeldung der entstandenen Stromsteuer durch Versorger und Eigenerzeuger, dazu die Anmeldung steuerfreier Strommengen. Eingeschränkte Versorger geben Letztere seit dem Kalenderjahr 2025 nur noch auf Verlangen des Hauptzollamts ab (§ 4 Abs. 6 StromStV). Online-Pflicht ab 2027.

    § 8 StromStGHinweise des Zolls zu Formular 1400 (öffnet zoll.de in neuem Tab)

  • 1103

    Energiesteueranmeldung Erdgas

    Anmeldung der entstandenen Energiesteuer auf Erdgas durch Lieferer und andere Steuerschuldner. Keine Entlastung, sondern die Steueranmeldung des Versorgers.

    § 39 EnergieStGHinweise des Zolls zu Formular 1103 (öffnet zoll.de in neuem Tab)

  • 1401

    Geschätzte Jahressteuerschuld

    Schätzung der voraussichtlichen Jahressteuerschuld bei Strom und Erdgas. Nach ihr richten sich die monatlichen Vorauszahlungen von Steuerschuldnern mit jährlicher Anmeldung.

    § 8 StromStG / § 39 EnergieStGHinweise des Zolls zu Formular 1401 (öffnet zoll.de in neuem Tab)

  • Ausgelaufen: 1450

    SpitzenausgleichAusgelaufen

    Mit dem Formular 1450 (Steuerentlastung in Sonderfällen) wurde der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beantragt. Er ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen, die letzte Antragsfrist endete am 31. Dezember 2024; § 55 EnergieStG ist seit dem 1. Januar 2026 aufgehoben.

    Bei der Stromsteuer ist an seine Stelle die auf 2,00 ct/kWh erhöhte Entlastung nach § 9b StromStG getreten, beantragt mit dem Formular 1453 und ohne Energiemanagementsystem. Bei der Energiesteuer gibt es keinen Nachfolger; die Standardentlastung nach § 54 EnergieStG (Formular 1118) läuft unverändert weiter.

    § 10 StromStG / § 55 EnergieStG a. F.
06 Einreichen

So kommen Sie an Ihre Rückerstattung

Seit dem 1. Januar 2025 sind die Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG nur noch elektronisch über das Zoll-Portal möglich. Das brauchen Sie dafür:

  1. Berechtigung klären

    Ordnen Sie Ihr Unternehmen nach dem WZ-Code 2003 ein. Begünstigt sind die Abschnitte A und C bis F.

    • WZ 2003
    • Formular 1402 beim ersten Antrag
  2. Mengen zusammenstellen

    Die Verbrauchsmengen des Antragszeitraums aus Rechnungen oder eigener Messung, getrennt nach Strom und Energieerzeugnissen. An Dritte weitergeleitete Mengen werden abgegrenzt.

    • Rechnungen
    • Zählerstände
  3. Antrag mit Anlagen einreichen

    Über das Zoll-Portal an das zuständige Hauptzollamt, in der Regel mit ELSTER-Organisationszertifikat. Je nach Höhe der Entlastung mit Selbsterklärung zu Beihilfen, im Portal als Teil des Antragsformulars.

    • Formular 1453 / 1118
    • Formular 1139
    • Zoll-Portal
  4. Frist

    31. Dezember des Folgejahres

    Für den Verbrauch 2025 also bis 31.12.2026.

Zwei Wege zum Antrag

LHM übernimmt den Antrag

Unsere Steuerberater prüfen die Berechtigung, wählen die richtigen Formulare, ergänzen die Anlagen und klären Rückfragen des Hauptzollamts. Sie brauchen kein eigenes Zoll-Portal-Konto und kein ELSTER-Zertifikat.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Selbst beantragen

Mit der LHM-App Schritt für Schritt, ebenfalls ohne eigenen Zoll-Portal-Zugang. Oder direkt über das Zoll-Portal mit eigenem Konto.

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Steuerberater statt Agentur

Viele Anbieter versprechen schnelle Erstattungen. Als spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft bieten wir Ihnen jedoch etwas Wichtigeres: Echte Rechtssicherheit.

Rechtssicherheit
Als Steuerberatungsgesellschaft haften wir für unsere Beratung. Agenturen bieten diesen Schutz oft nicht.
Fachliche Tiefe
Wir kennen nicht nur die Antragsformulare, sondern die Gesetzeslage hinter Entlastungsparagraphen wie §§ 51, 53a, 54 EnergieStG und §§ 9a, 9b StromStG.
Alle Entlastungen im Blick
Neben § 9b prüfen wir § 9a, die Befreiungen nach § 9 StromStG und die Energiesteuer, damit keine Entlastung übersehen wird.

LHM Energiesteuer Steuerberatungsgesellschaft mbH · 15+ Jahre Erfahrung · Mitglied der Steuerberaterkammer Stuttgart

Häufige Fragen zu den Formularen

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