Formulare für die Strom- und Energiesteuerentlastung
Welches Zoll-Formular gilt für welche Entlastung? Hier finden Sie das passende Formular und die Rechtsgrundlage dazu, und Sie sehen, welche Anlagen das Hauptzollamt zusätzlich verlangt.
Frist für den Verbrauch 2025
31. Dezember 2026


Verfasst von Julian Zurmühl, geprüft von Mathias Zurmühl
Stand , Rechtsstand 2026 geprüft
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG beantragen Unternehmen mit dem Formular 1453, die Energiesteuerentlastung nach § 54 EnergieStG mit dem Formular 1118.
- Je nach Entlastung sind zusätzlich die Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Formular 1139) und beim ersten Antrag die Tätigkeitsbeschreibung (Formular 1402) erforderlich.
- Abgabefrist: 31. Dezember des Folgejahres, für den Verbrauch 2025 also bis 31. Dezember 2026. Verspätete Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
- Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG gehen seit dem 1. Januar 2025 nur noch elektronisch über das Zoll-Portal, in der Regel mit ELSTER-Organisationszertifikat.
- Das Formular 1450 (Spitzenausgleich) ist ausgelaufen. Bei der Stromsteuer tritt die Entlastung nach § 9b StromStG mit dem Formular 1453 an seine Stelle.
Welches Formular brauchen Sie?
Das Formular hängt davon ab, welche Energie Ihr Betrieb verbraucht und wofür. Die meisten Unternehmen brauchen nur eines der beiden Standardformulare, 1453 oder 1118, dazu je nach Fall eine Anlage.
Ihr Betrieb verbraucht Strom
1453Standardentlastung nach § 9b StromStG. Für besonders energieintensive Prozesse zusätzlich Formular 1452.
Ihr Betrieb heizt mit Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas
1118Standardentlastung nach § 54 EnergieStG. Für begünstigte Prozesse zusätzlich Formular 1115.
Sie erzeugen selbst Strom oder betreiben ein BHKW
1131Stromerzeugung nach § 53 EnergieStG, bei KWK alternativ Formular 1135.
Zu jedem Antrag prüfen
1139Selbsterklärung zu Beihilfen, je nach Höhe der Entlastung. Beim ersten Antrag zusätzlich Formular 1402.
Unsicher, welcher Fall bei Ihnen vorliegt? Wir prüfen das im kostenlosen Erstgespräch.
| Formular | Rechtsgrundlage | |
|---|---|---|
| Stromsteuer: Entlastung | ||
| 1453Standardentlastung Strom | § 9b StromStG | |
| 1452Prozesse und Verfahren | § 9a StromStG | |
| 1454Strom zur Stromerzeugung | § 12a StromStV | |
| 1470Versteuerter Strom aus Wind, Sonne, Erdwärme, Wasserkraft | § 12c StromStV | |
| 1471Versteuerter Strom aus KWK-Anlagen | § 12d StromStV | |
| Energiesteuer: Entlastung | ||
| 1118Standardentlastung Erdgas, Heizöl, Flüssiggas | § 54 EnergieStG | |
| 1115Prozesse und Verfahren | § 51 EnergieStG | |
| 1131Stromerzeugung | § 53 EnergieStG | |
| 1135Kraft-Wärme-Kopplung | § 53a EnergieStG | |
| Anlagen zum Antrag | ||
| 1139Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen | Beihilferecht | |
| 1402Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten | Anlage | |
| Steueranmeldung (Versorger, Steuerschuldner) | ||
| 1400Stromsteueranmeldung | § 8 StromStG | |
| 1103Energiesteueranmeldung Erdgas | § 39 EnergieStG | |
| 1401Geschätzte Jahressteuerschuld | § 8 StromStG / § 39 EnergieStG | |
| Ausgelaufen | ||
| Ausgelaufen: 1450Spitzenausgleich | § 10 StromStG / § 55 EnergieStG a. F. | |
Formulare für die Stromsteuerentlastung
Mit diesen Anträgen holen Unternehmen die gezahlte Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom Hauptzollamt zurück. Die Höhe der Entlastung und die nötigen Nachweise sind auf der Seite zu den Entlastungsmöglichkeiten erklärt.
Standardentlastung Strom
Formular 1453: Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen
Für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Erstattet werden 2,00 ct/kWh, es verbleiben 0,05 ct/kWh.
Einreichung nur elektronisch über das Zoll-Portal.
Hinweise des Zolls zu § 9b StromStG (öffnet zoll.de in neuem Tab)Weitere Stromsteuer-Formulare
- 1452
Prozesse und Verfahren
Vollständige Entlastung (2,05 ct/kWh) für Elektrolyse, chemische Reduktion, Metall- und Glasherstellung und weitere begünstigte Prozesse.
§ 9a StromStGHinweise des Zolls zu Formular 1452 (öffnet zoll.de in neuem Tab)
- 1454
Strom zur Stromerzeugung
Erstattung für nachweislich versteuerten Strom, der zur Stromerzeugung oder zur Aufrechterhaltung der Erzeugungsfähigkeit entnommen wurde.
§ 12a StromStVHinweise des Zolls zu Formular 1454 (öffnet zoll.de in neuem Tab)
- 1470
Versteuerter Strom aus Wind, Sonne, Erdwärme, Wasserkraft
Erstattung für selbst verbrauchten erneuerbaren Strom, der steuerfrei hätte sein können (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 Buchstabe a StromStG), aber zunächst versteuert wurde. Online-Pflicht ab 2028.
§ 12c StromStVHinweise des Zolls zu Formular 1470 (öffnet zoll.de in neuem Tab)
- 1471
Versteuerter Strom aus KWK-Anlagen
Erstattung für selbst verbrauchten Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen bis 2 MW (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a StromStG), der zunächst versteuert wurde. Online-Pflicht ab 2027.
§ 12d StromStVHinweise des Zolls zu Formular 1471 (öffnet zoll.de in neuem Tab)
Formulare für die Energiesteuerentlastung
Diese Anträge betreffen die Entlastung von der Energiesteuer auf Erdgas, Heizöl und Flüssiggas nach dem Energiesteuergesetz (EnergieStG), inklusive Stromerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung. Für 1115, 1131 und 1135 gilt die Online-Pflicht erst ab 2027. Mehr zu den Energiesteuersätzen und KWK-Entlastungen.
Standardentlastung Erdgas, Heizöl, Flüssiggas
Formular 1118: Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen
Für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, wenn Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas im Betrieb verheizt werden.
Einreichung nur elektronisch über das Zoll-Portal.
Hinweise des Zolls zu § 54 EnergieStG (öffnet zoll.de in neuem Tab)Weitere Energiesteuer-Formulare
- 1115
Prozesse und Verfahren
Vollständige Entlastung ohne Selbstbehalt für begünstigte Prozesse und Verfahren.
§ 51 EnergieStGHinweise des Zolls zu Formular 1115 (öffnet zoll.de in neuem Tab)
- 1131
Stromerzeugung
Vollständige Entlastung für Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Seit 2026 wird nur der Anteil für die Stromerzeugung entlastet; ausgeschlossen ist Strom, der nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 StromStG steuerfrei ist. Beim ersten Antrag ab dem Verwendungsjahr 2026 gehört die Betriebserklärung 1131a mit Zusatzblatt 1131az je Erzeugungseinheit dazu, auch beim Wechsel von § 53a zu § 53.
§ 53 EnergieStGHinweise des Zolls zu Formular 1131 (öffnet zoll.de in neuem Tab)
- 1135
Kraft-Wärme-Kopplung
Teilentlastung für KWK-Anlagen (BHKW) mit mindestens 70 % Nutzungsgrad, wenn die Voraussetzungen des § 53 nicht erfüllt sind. Beim ersten Antrag ab dem Verwendungsjahr 2026 gehört die Betriebserklärung 1135a mit Zusatzblatt 1135az dazu.
§ 53a EnergieStGHinweise des Zolls zu Formular 1135 (öffnet zoll.de in neuem Tab)
Zusätzliche Anlagen: Selbsterklärung und Tätigkeitsbeschreibung
Je nach Entlastung und Einzelfall verlangt das Hauptzollamt zusätzlich zum eigentlichen Antrag weitere Anlagen. Sie sind nicht in jedem Fall erforderlich.
- 1139
Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen
Für beihilferechtlich relevante Entlastungen wie § 9b StromStG oder § 54 EnergieStG, abhängig von Art und Höhe der Entlastung. Sie bestätigt unter anderem, dass Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist. Bei der Online-Antragstellung im Zoll-Portal ist sie in das jeweilige Antragsformular integriert.
Ratgeber zur Selbsterklärung 1139 - 1402
Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten
Beim ersten Antrag, um die Zuordnung zum Produzierenden Gewerbe über den WZ-Code nachzuweisen, sofern dem Hauptzollamt die Angaben noch nicht vorliegen. Im Zoll-Portal ist die Beschreibung Teil des Antragsformulars.
WZ-Code bestimmen
Steuer anmelden statt zurückholen
Diese Formulare dienen nicht der Entlastung, sondern der Anmeldung der entstandenen Steuer. Sie betreffen Versorger, Eigenerzeuger und Steuerschuldner, die Strom- oder Energiesteuer abführen.
- 1400
Stromsteueranmeldung
Anmeldung der entstandenen Stromsteuer durch Versorger und Eigenerzeuger, dazu die Anmeldung steuerfreier Strommengen. Eingeschränkte Versorger geben Letztere seit dem Kalenderjahr 2025 nur noch auf Verlangen des Hauptzollamts ab (§ 4 Abs. 6 StromStV). Online-Pflicht ab 2027.
§ 8 StromStGHinweise des Zolls zu Formular 1400 (öffnet zoll.de in neuem Tab)
- 1103
Energiesteueranmeldung Erdgas
Anmeldung der entstandenen Energiesteuer auf Erdgas durch Lieferer und andere Steuerschuldner. Keine Entlastung, sondern die Steueranmeldung des Versorgers.
§ 39 EnergieStGHinweise des Zolls zu Formular 1103 (öffnet zoll.de in neuem Tab)
- 1401
Geschätzte Jahressteuerschuld
Schätzung der voraussichtlichen Jahressteuerschuld bei Strom und Erdgas. Nach ihr richten sich die monatlichen Vorauszahlungen von Steuerschuldnern mit jährlicher Anmeldung.
§ 8 StromStG / § 39 EnergieStGHinweise des Zolls zu Formular 1401 (öffnet zoll.de in neuem Tab)
- Ausgelaufen: 1450
SpitzenausgleichAusgelaufen
Mit dem Formular 1450 (Steuerentlastung in Sonderfällen) wurde der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beantragt. Er ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen, die letzte Antragsfrist endete am 31. Dezember 2024; § 55 EnergieStG ist seit dem 1. Januar 2026 aufgehoben.
Bei der Stromsteuer ist an seine Stelle die auf 2,00 ct/kWh erhöhte Entlastung nach § 9b StromStG getreten, beantragt mit dem Formular 1453 und ohne Energiemanagementsystem. Bei der Energiesteuer gibt es keinen Nachfolger; die Standardentlastung nach § 54 EnergieStG (Formular 1118) läuft unverändert weiter.
§ 10 StromStG / § 55 EnergieStG a. F.
So kommen Sie an Ihre Rückerstattung
Seit dem 1. Januar 2025 sind die Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG nur noch elektronisch über das Zoll-Portal möglich. Das brauchen Sie dafür:
Berechtigung klären
Ordnen Sie Ihr Unternehmen nach dem WZ-Code 2003 ein. Begünstigt sind die Abschnitte A und C bis F.
- WZ 2003
- Formular 1402 beim ersten Antrag
Mengen zusammenstellen
Die Verbrauchsmengen des Antragszeitraums aus Rechnungen oder eigener Messung, getrennt nach Strom und Energieerzeugnissen. An Dritte weitergeleitete Mengen werden abgegrenzt.
- Rechnungen
- Zählerstände
Antrag mit Anlagen einreichen
Über das Zoll-Portal an das zuständige Hauptzollamt, in der Regel mit ELSTER-Organisationszertifikat. Je nach Höhe der Entlastung mit Selbsterklärung zu Beihilfen, im Portal als Teil des Antragsformulars.
- Formular 1453 / 1118
- Formular 1139
- Zoll-Portal
Frist
31. Dezember des Folgejahres
Für den Verbrauch 2025 also bis 31.12.2026.
Zwei Wege zum Antrag
LHM übernimmt den Antrag
Unsere Steuerberater prüfen die Berechtigung, wählen die richtigen Formulare, ergänzen die Anlagen und klären Rückfragen des Hauptzollamts. Sie brauchen kein eigenes Zoll-Portal-Konto und kein ELSTER-Zertifikat.
Kostenloses Erstgespräch anfragenSelbst beantragen
Mit der LHM-App Schritt für Schritt, ebenfalls ohne eigenen Zoll-Portal-Zugang. Oder direkt über das Zoll-Portal mit eigenem Konto.
Zur LHM-AppSteuerberater statt Agentur
Viele Anbieter versprechen schnelle Erstattungen. Als spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft bieten wir Ihnen jedoch etwas Wichtigeres: Echte Rechtssicherheit.
- Rechtssicherheit
- Als Steuerberatungsgesellschaft haften wir für unsere Beratung. Agenturen bieten diesen Schutz oft nicht.
- Fachliche Tiefe
- Wir kennen nicht nur die Antragsformulare, sondern die Gesetzeslage hinter Entlastungsparagraphen wie §§ 51, 53a, 54 EnergieStG und §§ 9a, 9b StromStG.
- Alle Entlastungen im Blick
- Neben § 9b prüfen wir § 9a, die Befreiungen nach § 9 StromStG und die Energiesteuer, damit keine Entlastung übersehen wird.
LHM Energiesteuer Steuerberatungsgesellschaft mbH · 15+ Jahre Erfahrung · Mitglied der Steuerberaterkammer Stuttgart
Häufige Fragen zu den Formularen
Welche Entlastung steht Ihnen zu?
Wir prüfen Ihre Berechtigung, wählen die richtigen Formulare und reichen den Antrag samt Anlagen über das Zoll-Portal ein. Antwort meist innerhalb von 24 Stunden.