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Gesetzesänderungen (Aktualisiert: 25.04.2026)

Mineralölsteuer-Senkung 2026: 17 Cent auf Benzin und Diesel

Bundestag beschließt Tankrabatt: Benzin und Diesel werden vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 um rund 17 Cent pro Liter günstiger. Alle Details.

Bundesregierung beschließt befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe
Bundesregierung beschließt befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe

Update vom 25. April 2026: Der Bundestag hat den Tankrabatt am 24. April 2026 in namentlicher Abstimmung beschlossen (453 Ja-Stimmen, 134 Gegenstimmen, 1 Enthaltung). Die Senkung gilt vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026.

Die schwarz-rote Koalition hatte die befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe am 13. April 2026 angekündigt, der Bundestag hat sie am 24. April 2026 beschlossen. Benzin und Diesel werden vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 um 14,04 Cent netto pro Liter (rund 17 Cent brutto inklusive Umsatzsteueranteil) günstiger. Die Mindereinnahmen für den Bund beziffert die Vorlage auf rund 1,6 Milliarden Euro. Im selben Paket beschloss der Bundestag die freiwillige steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte von bis zu 1.000 Euro.

Was wurde beschlossen?

Der Bundestag hat folgende Kernmaßnahmen beschlossen:

  • Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent netto bzw. rund 17 Cent brutto pro Liter
  • Geltungszeitraum 1. Mai bis 30. Juni 2026, danach gelten automatisch wieder die regulären Steuersätze
  • Freiwillige Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zum 30. Juni 2027 auszahlen können
  • Mindereinnahmen für den Bund von rund 1,6 Milliarden Euro

Die Bundesregierung erwartet, dass die Mineralölkonzerne die Steuersenkung vollständig an die Verbraucher weitergeben.

Gilt die Senkung auch für Heizöl?

Nein. Der Beschluss bezieht sich ausdrücklich nur auf Benzin und Diesel. Heizöl, Erdgas, Flüssiggas und andere Energieerzeugnisse sind von der befristeten Senkung nicht betroffen und werden weiterhin mit den bisherigen Steuersätzen besteuert.

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bleiben die bestehenden Entlastungsmöglichkeiten nach § 54 EnergieStG für Heizöl, Erdgas und Flüssiggas unverändert bestehen.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Die Senkung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und endet am 30. Juni 2026. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 24. April 2026 in namentlicher Abstimmung mit 453 zu 134 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.

Hintergrund: Steigende Spritpreise

Die geopolitische Lage hat zu einem deutlichen Anstieg der Kraftstoffpreise geführt. Die Koalition reagiert darauf mit einer befristeten Entlastung, die sowohl Pendler als auch Unternehmen mit hohem Fahrzeugaufwand spürbar entlasten soll.

Verschärfung des Kartellrechts

Begleitend zur Steuersenkung plant die Bundesregierung kartellrechtliche Maßnahmen gegen Mineralölunternehmen. Der sogenannte “Rakete-und-Feder-Effekt”, bei dem Preiserhöhungen schnell, Senkungen aber nur verzögert weitergegeben werden, soll stärker überwacht werden. Auch eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne wird diskutiert.

Gegenfinanzierung

Die Steuerausfälle von rund 1,6 Milliarden Euro sollen laut Bundesregierung durch “abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen” gegenfinanziert werden. Zusätzlich ist eine Erhöhung der Tabaksteuer geplant, mit der unter anderem die Arbeitgeberprämie finanziert werden soll.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen mit hohem Kraftstoffverbrauch bringt die Senkung im Mai und Juni 2026 eine direkte Entlastung bei den Betriebskosten. Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Beschäftigten die freiwillige Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen, das Zeitfenster reicht hier bis zum 30. Juni 2027.

Die bestehenden Entlastungsmöglichkeiten nach § 54 EnergieStG für betrieblich verwendete Energieerzeugnisse (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) bleiben davon unberührt und können weiterhin beantragt werden.

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Häufige Fragen zu diesem Thema

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