Mineralölsteuer-Senkung 2026: Koalition senkt Steuer auf Benzin und Diesel um 17 Cent
Mineralölsteuer 2026 gesenkt: Benzin und Diesel werden befristet um 17 Cent pro Liter günstiger. Alle Details zum Koalitionsbeschluss.
Die schwarz-rote Koalition hat am 13. April 2026 eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe beschlossen. Benzin und Diesel sollen für zwei Monate um ca. 17 Cent pro Liter günstiger werden. Das Entlastungsvolumen beziffert die Bundesregierung auf rund 1,6 Milliarden Euro. Der Beschluss ist eine Reaktion auf die deutlich gestiegenen Spritpreise und umfasst weitere Entlastungsmaßnahmen für Arbeitnehmer.
Was wurde beschlossen?
Der Koalitionsausschuss hat sich auf folgende Kernmaßnahmen geeinigt:
- Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um ca. 17 Cent pro Liter
- Befristung auf zwei Monate, danach gilt automatisch der bisherige Steuersatz
- Steuerfreier Krisen-Bonus von bis zu 1.000 Euro für Beschäftigte, steuer- und abgabenfrei
- Entlastungsvolumen von rund 1,6 Milliarden Euro
Die Bundesregierung erwartet, dass die Mineralölkonzerne die Steuersenkung vollständig an die Verbraucher weitergeben.
Hintergrund: Steigende Spritpreise
Die geopolitische Lage hat zu einem deutlichen Anstieg der Kraftstoffpreise geführt. Die Koalition reagiert darauf mit einer befristeten Entlastung, die sowohl Pendler als auch Unternehmen mit hohem Fahrzeugaufwand spürbar entlasten soll.
Verschärfung des Kartellrechts
Begleitend zur Steuersenkung plant die Bundesregierung kartellrechtliche Maßnahmen gegen Mineralölunternehmen. Der sogenannte “Rakete-und-Feder-Effekt”, bei dem Preiserhöhungen schnell, Senkungen aber nur verzögert weitergegeben werden, soll stärker überwacht werden. Auch eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne wird diskutiert.
Gegenfinanzierung
Die Steuerausfälle von rund 1,6 Milliarden Euro sollen laut Bundesregierung durch “abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen” gegenfinanziert werden. Zusätzlich ist eine Erhöhung der Tabaksteuer geplant, mit der unter anderem die Arbeitgeberprämie finanziert werden soll.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Unternehmen mit hohem Kraftstoffverbrauch bringt die Senkung eine direkte Entlastung bei den Betriebskosten. Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Beschäftigten den steuerfreien Krisen-Bonus auszahlen, ohne dass Sozialabgaben anfallen.
Die bestehenden Entlastungsmöglichkeiten nach § 54 EnergieStG für betrieblich verwendete Energieerzeugnisse (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) bleiben davon unberührt und können weiterhin beantragt werden.
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