Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Strom- und Energiesteuer: Das Problem mit der Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen
Corona-Krise und Steuerentlastungen: Wichtige Infos zur Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Die Corona-Pandemie stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen bei der Beantragung von Strom- und Energiesteuererstattungen.
Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen
Seit Januar 2017 müssen Unternehmen bei der Antragstellung eine Selbsterklärung einreichen, in der sie angeben, ob sie sich in “wirtschaftlichen Schwierigkeiten” befinden. Unternehmen in solchen Schwierigkeiten können ihren Anspruch auf Steuerentlastung verlieren.
Kriterien für “wirtschaftliche Schwierigkeiten”
Ein Unternehmen gilt als in Schwierigkeiten befindlich, wenn:
- Es Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist
- Bei Kapitalgesellschaften mehr als die Hälfte des Stammkapitals durch Verluste aufgebraucht wurde
- Bei Personengesellschaften mehr als die Hälfte der Eigenmittel verloren ging
- Der Verschuldungsgrad über 7,5 liegt und das Zinsdeckungsverhältnis unter 1,0
- Eine Rettungsbeihilfe erhalten wurde, die noch nicht zurückgezahlt ist
Praktische Implikationen
Die Pandemie verschärft die Situation erheblich. Unternehmen, die Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, müssen sorgfältig prüfen, ob diese als Rettungsbeihilfen eingestuft werden.
Wir empfehlen individuelle Fallanalysen und weisen darauf hin, dass es auch bei Schwierigkeiten möglich sein kann, bestimmte entlastungsfähige Prozesse geltend zu machen.
