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Gesetzesänderungen (Aktualisiert: 16.01.2017)

Selbsterklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten im Energie- und Stromsteuerrecht

Selbsterklärung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten seit 2017 verpflichtend. Ohne Vorlage wird der Steuerentlastungsantrag abgelehnt.

Formular 1139 - Selbsterklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
Formular 1139 - Selbsterklärung Unternehmen in Schwierigkeiten

Seit dem 1. Januar 2017 müssen Unternehmen, die Anträge gemäß Stromsteuer- und Energiesteuergesetz einreichen, eine Selbsterklärung vorlegen. Diese Erklärung muss festhalten, ob das Unternehmen sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.

Wann ist die Selbsterklärung erforderlich?

Der Vordruck 1139 „Unternehmen in Schwierigkeiten” ist erforderlich bei Anträgen für:

  • § 53a EnergieStG (vollständige Steuerentlastung gekoppelte Kraft-Wärme-Erzeugung)
  • § 53b EnergieStG (teilweise Steuerentlastung gekoppelte Kraft-Wärme-Erzeugung)
  • § 54 EnergieStG (Steuerentlastung Unternehmen)
  • § 55 EnergieStG (Steuerentlastung Sonderfälle - ausgelaufen)
  • § 9b StromStG (Steuerentlastung Unternehmen)

Prozessentlastungen sind ausgenommen.

Definition wirtschaftlicher Schwierigkeiten

Prüfschema: Unternehmen in Schwierigkeiten

Ein Unternehmen gilt als in Schwierigkeiten befindlich, wenn eines dieser Kriterien erfüllt ist:

  1. Insolvenzverfahren: Das Unternehmen ist Gegenstand eines laufenden Verfahrens oder erfüllt die Eröffnungsvoraussetzungen der Insolvenzordnung.

  2. Kapitalverluste (GmbH/AG/KGaA): Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist durch aufgelaufene Verluste verlorengegangen.

  3. Eigenkapitalverluste (Personengesellschaften): Bei Unternehmen mit unbeschränkter Haftung sind mehr als die Hälfte der Eigenmittel infolge Verluste aufgebraucht.

  4. Verschuldungsgrad: In beiden vorangegangenen Geschäftsjahren lag der buchwertbasierte Verschuldungsgrad über 7,5 und das EBITDA-zu-Zinsaufwendungen-Verhältnis unter 1,0.

  5. Beihilfenempfänger: Das Unternehmen hat Rettungsbeihilfe erhalten, ohne den Kredit zurückzuzahlen oder Garantie erlöschen zu lassen.

Vorteile für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterliegen günstigeren Kriterien. Besonders vorteilhaft: KMU, die weniger als drei Jahre bestehen, haben erhebliche Ausnahmen.

Automatisierte Erstellung

Das LHM-Energiesteuer-Tool automatisiert die Erkennung anwendbarer Voraussetzungen und generiert den Vordruck 1139 mit vollständiger Berücksichtigung unternehmensrelevanter Kriterien.

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