Gesetzesänderungen
Haushaltsentwurf 2025: Stromsteuerentlastung bleibt auch ab 2026 bestehen
Bundeshaushalt 2025: Stromsteuerentlastung von 2 ct/kWh wird dauerhaft - umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes.
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