Gesetzesänderungen
Messpflicht bei entlastungsfähigen Prozessen (Strom/Energie)
Seit 2016 müssen Energieverbrauchswerte für vollentlastungsfähige Prozesse messtechnisch nachgewiesen werden - Schätzungen unzulässig.
Weiterlesen1 Artikel zum Thema Energieverbrauch.
Seit 2016 müssen Energieverbrauchswerte für vollentlastungsfähige Prozesse messtechnisch nachgewiesen werden - Schätzungen unzulässig.
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