Gesetzesänderungen
Online-Pflicht ab 2025
Ab 1. Januar 2025 müssen Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ausschließlich online über das Zoll-Portal eingereicht werden.
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Ab 1. Januar 2025 müssen Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ausschließlich online über das Zoll-Portal eingereicht werden.
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