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Gesetzesänderungen

Online-Pflicht ab 2025

Ab 1. Januar 2025 müssen Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ausschließlich online über das Zoll-Portal eingereicht werden.

Online-Pflicht ab 2025 für Steuerentlastungsanträge
Online-Pflicht ab 2025 für Steuerentlastungsanträge

Die deutsche Zollverwaltung führt zum 1. Januar 2025 eine bedeutende Regelung ein: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Land- und Forstwirtschaftsbetriebe müssen Entlastungsanträge nach § 9b Stromsteuergesetz und § 54 Energiesteuergesetz ausschließlich online über das Zoll-Portal einreichen.

Was sich ändert

  • Antragstellung wird ausschließlich online über das Zoll-Portal durchgeführt
  • Erforderlich ist ein ELSTER-Organisationskonto mit der jeweiligen Steuernummer
  • Die bisherigen Formulare 1453 und 1118 sind nicht mehr postalisch verfügbar
  • Formular 1402 zur Beschreibung wirtschaftlicher Tätigkeiten entfällt (wird nur noch auf Nachfrage eingereicht)

Wichtige Hinweise

Der Zoll weist darauf hin, dass die Bearbeitung bei ELSTER einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Unternehmen sollten ihre Konten zeitnah unter www.elster.de einrichten.

Alternative: LHM Energiesteuer

Unternehmen und Steuerberater können die Antragsstellung weiterhin über LHM Energiesteuer abwickeln. Dieser Service ermöglicht die Beantragung ohne eigenen ELSTER-Zugang und übernimmt den gesamten administrativen Prozess.

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