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Gesetzesänderungen

Online-Pflicht ab 2025

Ab 1. Januar 2025 müssen Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ausschließlich online über das Zoll-Portal eingereicht werden.

Online-Pflicht ab 2025 für Steuerentlastungsanträge
Online-Pflicht ab 2025 für Steuerentlastungsanträge

Die deutsche Zollverwaltung führt zum 1. Januar 2025 eine bedeutende Regelung ein: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Land- und Forstwirtschaftsbetriebe müssen Entlastungsanträge nach § 9b Stromsteuergesetz und § 54 Energiesteuergesetz ausschließlich online über das Zoll-Portal einreichen.

Was sich ändert

  • Antragstellung wird ausschließlich online über das Zoll-Portal durchgeführt
  • Erforderlich ist ein ELSTER-Organisationskonto mit der jeweiligen Steuernummer
  • Die bisherigen Formulare 1453 und 1118 sind nicht mehr postalisch verfügbar
  • Formular 1402 zur Beschreibung wirtschaftlicher Tätigkeiten entfällt (wird nur noch auf Nachfrage eingereicht)

Welches Formular für welche Entlastung gilt, zeigt die Übersicht der Zoll-Formulare.

Wichtige Hinweise

Der Zoll weist darauf hin, dass die Bearbeitung bei ELSTER einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Unternehmen sollten ihre Konten zeitnah unter www.elster.de einrichten.

Alternative: LHM Energiesteuer

Unternehmen und Steuerberater können die Antragsstellung weiterhin über LHM Energiesteuer abwickeln. Dieser Service ermöglicht die Beantragung ohne eigenen ELSTER-Zugang und übernimmt den gesamten administrativen Prozess.

Weitere Informationen: Stromsteuer · Energiesteuer · Alle Entlastungsmöglichkeiten · Formularübersicht

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