Online-Pflicht ab 2025
Ab 1. Januar 2025 müssen Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ausschließlich online über das Zoll-Portal eingereicht werden.
Die deutsche Zollverwaltung führt zum 1. Januar 2025 eine bedeutende Regelung ein: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Land- und Forstwirtschaftsbetriebe müssen Entlastungsanträge nach § 9b Stromsteuergesetz und § 54 Energiesteuergesetz ausschließlich online über das Zoll-Portal einreichen.
Was sich ändert
- Antragstellung wird ausschließlich online über das Zoll-Portal durchgeführt
- Erforderlich ist ein ELSTER-Organisationskonto mit der jeweiligen Steuernummer
- Die bisherigen Formulare 1453 und 1118 sind nicht mehr postalisch verfügbar
- Formular 1402 zur Beschreibung wirtschaftlicher Tätigkeiten entfällt (wird nur noch auf Nachfrage eingereicht)
Welches Formular für welche Entlastung gilt, zeigt die Übersicht der Zoll-Formulare.
Wichtige Hinweise
Der Zoll weist darauf hin, dass die Bearbeitung bei ELSTER einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Unternehmen sollten ihre Konten zeitnah unter www.elster.de einrichten.
Alternative: LHM Energiesteuer
Unternehmen und Steuerberater können die Antragsstellung weiterhin über LHM Energiesteuer abwickeln. Dieser Service ermöglicht die Beantragung ohne eigenen ELSTER-Zugang und übernimmt den gesamten administrativen Prozess.
Weitere Informationen: Stromsteuer · Energiesteuer · Alle Entlastungsmöglichkeiten · Formularübersicht
