
Gesetzesänderungen
Messpflicht bei entlastungsfähigen Prozessen (Strom/Energie)
Seit 2016 müssen Energieverbrauchswerte für vollentlastungsfähige Prozesse messtechnisch nachgewiesen werden. Schätzungen sind unzulässig.
Weiterlesen1 Artikel zum Thema Prozessentlastung.

Seit 2016 müssen Energieverbrauchswerte für vollentlastungsfähige Prozesse messtechnisch nachgewiesen werden. Schätzungen sind unzulässig.
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