Update 2017
Umfangreiches Update zum Jahreswechsel 2017: Neue Selbsterklärungspflichten, Transparenzverordnung und erweiterte Funktionen im LHM-Tool.
Das LHM Energiesteuer Team hat ein umfangreiches Update des Online-Tools zum Jahreswechsel 2017 durchgeführt. Das Update führt mehrere wichtige Funktionen ein, die auf neue gesetzliche Anforderungen abgestimmt sind.
Selbsterklärungspflichten
Ab dem 1. Januar 2017 müssen Antragsteller Erklärungen zu staatlichen Beihilfen im Energie- und Stromsteuerbereich abgeben, einschließlich der Frage, ob das Unternehmen unrechtmäßige Hilfen erhalten hat und den Rückzahlungsstatus.
Status wirtschaftlicher Schwierigkeiten
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, können möglicherweise keine volle Steuerentlastung erhalten. Das aktualisierte Tool berücksichtigt diesen Faktor nun bei Berechnungen.
Transparenzberichterstattung (EnSTransV)
Bis zum 30.06.2017 müssen Unternehmen erstmals eine Erklärung nach EnSTransV abgeben und Steuerentlastungen melden, die in der zweiten Hälfte 2016 erhalten wurden.
KWK-Anlagen-Unterstützung
Das Tool verarbeitet nun Entlastungsanträge nach §53a und §53b des Energiesteuergesetzes für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Unterjährige Anträge
Große Entlastungsempfänger können nun Ansprüche auf halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Basis mit entsprechender Genehmigung einreichen.
Erweiterte Funktionen
Neue Funktionalität umfasst Echtzeit-Verbrauchsvisualisierung, prozessspezifische Entlastungsanträge und Dokumentation von Energielieferungen an Dritte.
