Energiesteuer 2020 – Energiesteuererstattung
Aktuelle Energiesteuersätze 2020 und Erstattungsmöglichkeiten für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Land- und Forstwirtschaft sowie KWK-Anlagen.
Dieser Artikel präsentiert die wichtigsten Energiesteuersätze für 2020 und erläutert die verschiedenen Erstattungsmöglichkeiten für Unternehmen.
Energiesteuersätze 2020
Die wichtigsten Energiesteuersätze für verschiedene Energieträger:
- Erdgas: 5,50 €/MWh
- Leichtes Heizöl (schwefelsarm): 61,35 €/1.000 Liter
- Flüssiggase: 60,60 €/1.000 kg
Diese Sätze gelten für Energieträger beim Verheizen und beim Antrieb von Turbinen oder Motoren in begünstigten Anlagen gemäß EnergieStG.
Erstattungsmöglichkeiten
Berechtigte Unternehmen
Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können Anträge für das vergangene Kalenderjahr einreichen, teilweise auch unterjährig.
Spezialfälle
Unternehmen außerhalb dieser Kategorien könnten ebenfalls Ansprüche haben, etwa Betreiber von Blockheizkraftwerken in Wellnesshotels.
KWK-Anlagen
Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ermöglichen unter Umständen eine vollständige Erstattung der gezahlten Energiesteuern.
Höhe der Entlastung
Die Entlastungshöhe hängt vom Energieverbrauch, Einsatzzweck und vorhandenem Energie- oder Umweltmanagementsystem ab.
