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Branchennews(Aktualisiert: 18.06.2026)

IHK-Vortrag: Stromsteuerrückerstattung für Unternehmen

Rückblick auf unseren IHK-Vortrag zur Stromsteuerrückerstattung: die komplette Präsentation als PDF zum Download und ein Überblick über die Themen.

IHK Heilbronn-Franken Online-Vortrag: Stromsteuererstattung am 17. Juni 2026
IHK Heilbronn-Franken Online-Vortrag: Stromsteuererstattung am 17. Juni 2026

Am 17. Juni 2026 haben wir bei der IHK Heilbronn-Franken einen Vortrag zur Stromsteuerrückerstattung gehalten. Das kostenlose Online-Webinar richtete sich an Unternehmen, die ihre Strom- und Energiesteuerbelastung senken möchten. Vielen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die rege Beteiligung und die guten Fragen.

Für alle, die nicht dabei sein konnten, stellen wir die vollständige Präsentation hier zum Download bereit.

Die Präsentation zum Download

Sie können die Folien des Vortrags als PDF herunterladen:

Präsentation “Stromsteuerrückerstattung” als PDF herunterladen

Von der gesetzlichen Grundlage über konkrete Rechenbeispiele bis zum fertigen Antrag zeigt die Präsentation, wie Unternehmen ihre Strom- und Energiesteuer zurückholen. In Deutschland gibt es rund 538.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes, doch nur ein Bruchteil nutzt die möglichen Entlastungen tatsächlich.

Was der Vortrag behandelt hat

Der Vortrag gibt einen praxisnahen Überblick über die Entlastungspotenziale. Die einzelnen Themen haben wir auf unseren Fachseiten ausführlich aufbereitet:

  • Hintergründe: Wie sich der Strompreis zusammensetzt, welche Rolle die Stromsteuer dabei spielt und was die Politik plant.
  • Wer ist anspruchsberechtigt: Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Die Zuordnung erfolgt über den WZ-Code 2003, bei gemischten Tätigkeiten entscheidet der Schwerpunkt.
  • Entlastungsparagrafen und -sätze: § 9b und § 9a StromStG sowie § 54, § 51 und § 53a EnergieStG mit den aktuellen Sätzen, im Detail in unserer Übersicht der Entlastungen und den Rechtsgrundlagen.
  • Rechenbeispiele: vier Praxisfälle von der Kaffeerösterei bis zum Einzelhandel mit Blockheizkraftwerk. Ihr eigenes Potenzial schätzt der Entlastungsrechner in wenigen Klicks ab.
  • Der Weg zum Antrag: seit 2025 verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal. Mehr dazu unter Formulare und Vorgangsarten und in unserem Beitrag zur Online-Pflicht ab 2025.
  • EnSTransV-Pflichten: Anzeige und Erklärung in Anspruch genommener Begünstigungen, inklusive Schwellen und Fristen, auf unserer Seite zur EnSTransV-Meldung.
  • Besonderheiten: stromsteuerrechtliche Sonderfälle bei der Lieferung von Strom an Dritte, etwa bei größeren PV- und KWK-Anlagen.

Jetzt Potenzial prüfen

Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen anspruchsberechtigt ist und mit welcher Erstattung Sie rechnen können? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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