
Gesetzesänderungen
Online-Pflicht ab 2025
Ab 1. Januar 2025 müssen Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ausschließlich online über das Zoll-Portal eingereicht werden.
Weiterlesen2 Artikel zum Thema ELSTER.

Ab 1. Januar 2025 müssen Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ausschließlich online über das Zoll-Portal eingereicht werden.
Weiterlesen
Die IVVA (Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung) ist die Antragsstrecke im Zoll-Portal. So nutzen Sie sie auch ohne eigenes ELSTER-Zertifikat.
Weiterlesen