Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) nutzen ohne ELSTER-Zugang
Das IVVA-Portal ermöglicht digitale Abwicklung von Verbrauch- und Verkehrsteuern. Erfahren Sie, wie Sie es ohne ELSTER-Zugang nutzen können.
Das IVVA-Portal der deutschen Zollverwaltung ermöglicht es Unternehmen und Privatpersonen, steuerliche Angelegenheiten zu Verbrauch- und Verkehrsteuern digital zu regeln. Allerdings erfordert die direkte Nutzung normalerweise einen ELSTER-Zugang, dessen Registrierung mehrere Wochen bis Monate dauern kann.
Zugang über ELSTER
Der Prozess umfasst zwei Schritte:
- Registrierung bei ELSTER – Erstellung eines Benutzerkontos mit Identitätsverifizierung
- Zertifikat erhalten – Nach erfolgreicher Verifizierung erhält man ein persönliches ELSTER-Zertifikat für den Login
Dieser Registrierungsprozess kann nach unseren Erfahrungen zwischen mehreren Tagen bis hin zu Monaten in Anspruch nehmen. Falsche Datenbestände bei den Finanzbehörden oder verloren gegangene Verifizierungsbriefe können Gründe für eine Verzögerung sein. Gerade, wenn Rechtsfristen eingehalten werden müssen, kann dieser Prozess ein Hindernis sein.
Alternative: Vertretung durch Dritte
Ohne eigenen ELSTER-Zugang können Steuerberater Anträge im Namen des Unternehmens einreichen. Notwendig sind:
- Eine gültige Vollmacht
- Die Beteiligten-Nummer (VVSt.) – eine 12-stellige Nummer, die das Hauptzollamt vergibt
Unternehmen mit bisherigen Kontakten zur Strom- und Energiesteuer erhielten diese Nummer 2023 per Schreiben.
LHM Energiesteuer als Lösungsanbieter
Die LHM Energiesteuer Steuerberatungsgesellschaft mbH kann Unternehmen im IVVA-Portal vertreten, ohne dass diese einen ELSTER-Zugang benötigen – was die Einhaltung von Rechtsfristen sicherstellt.
