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Praxistipps (Aktualisiert: 17.12.2024)

WZ 2003 – WZ 2008: Welchen WZ Code gebe ich beim Hauptzollamt an?

Bei Anträgen auf Strom- und Energiesteuerentlastung ist der WZ Code 2003 anzugeben. Erfahren Sie, wie Sie Ihren richtigen WZ Code ermitteln.

WZ-Code Angabe beim Hauptzollamt für Steuerentlastungsanträge
WZ-Code Angabe beim Hauptzollamt für Steuerentlastungsanträge

Für Anträge auf Strom- und Energiesteuerentlastung bei Zollbehörden müssen Unternehmen den WZ Code 2003 gemäß § 2 Nr. 2a StromStG verwenden.

Warum WZ 2003 und nicht WZ 2008?

Obwohl die aktuellste Klassifikation (WZ 2008) existiert, bleibt die 2003er-Version des Statistischen Bundesamtes der verbindliche Standard für Steuerentlastungsanträge. Anträge mit WZ 2008-Codes werden nicht akzeptiert.

So finden Sie Ihren WZ Code

Es gibt drei primäre Methoden zur Ermittlung Ihrer korrekten Klassifikation:

Empfohlener Ansatz

Kontaktieren Sie Ihr regionales Statistisches Amt, um Ihre offizielle WZ-Code-Zuweisung zu erhalten.

Selbstbedienungsoption

Nutzen Sie die Suchfunktion des LHM Energiesteuer Online-Tools, um anwendbare Codes basierend auf Ihren Geschäftsaktivitäten zu identifizieren.

Professionelle Unterstützung

Das LHM-Team bietet Orientierung über die Online-Plattform zur Erstellung der erforderlichen Dokumentation (Formular 1402).

Mehrfachklassifikationen

Unternehmen, die in mehreren Sektoren tätig sind, müssen nachweisen, dass ihr Schwerpunkt auf produzierenden oder landwirtschaftlichen Tätigkeiten liegt, um sich zu qualifizieren.

Berechtigte Sektoren

Entlastungsberechtigte Branchen nach WZ 2003

Die Entlastung gilt generell für Unternehmen, die nach WZ 2003 in folgenden Abschnitten klassifiziert sind:

  • A (Land- und Forstwirtschaft)
  • B der Klasse 05.02 (Teichwirtschaft und Fischzucht)
  • C (Bergbau)
  • D (Verarbeitendes Gewerbe)
  • E (Energie- und Wasserversorgung)
  • F (Baugewerbe)

Der Schwerpunkt muss auf Produktion oder landwirtschaftlicher Arbeit liegen.

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