Änderungen im Zoll-Portal ab 2025
Ab 1. Januar 2025 werden bedeutende Änderungen bei der Beantragung von Energie- und Stromsteuerentlastungen über das Zoll-Portal umgesetzt.
Ab 1. Januar 2025 werden bedeutende Änderungen bei der Beantragung von Energie- und Stromsteuerentlastungen über das Zoll-Portal umgesetzt. Die Formulare wechseln in neue Dienstleistungen und es gibt eine temporäre Systemabschaltung.
Auf einen Blick
- Die Formulare 1131, 1118 und 1453 verlassen die Dienstleistung “Energie und Stromsteuer (IVVA)”
- Anträge 1118 und 1453 migrieren in die neue Dienstleistung “Entlastung Energie/Strom für Unternehmen”
- Neue Dienstleistungen voraussichtlich ab 13. Januar 2025 verfügbar
Betroffene Formulare
Energie- und Stromsteuer (weitere Anträge)
- Formular 1131: Antrag auf Steuerentlastung für Stromerzeugung nach § 53 EnergieStG
Entlastung Energie/Strom für Unternehmen
- Formular 1118: Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen nach § 54 EnergieStG
- Formular 1453: Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG
Wichtige Hinweise
Datenarchivierung: Nach dem Update werden bestehende Vorgangsdaten in IVVA nicht mehr detailliert einsehbar sein. Es wird empfohlen, alle relevanten Daten und Dokumente vor dem Jahreswechsel als PDF zu speichern.
Übergangsphase: Die IVVA wird vom 1. bis voraussichtlich 13. Januar 2025 nicht verfügbar sein. In diesem Zeitraum können keine Anträge gestellt oder bearbeitet werden.
Auswirkungen auf LHM Energiesteuer
Für Kunden von LHM Energiesteuer ändert sich nichts – sie können weiterhin ohne ELSTER-Zugang ihre Strom- und Energiesteuerentlastungen beantragen.
