Gut informiert ins neue Jahr
Gesetzliche Neuerungen zum Jahreswechsel 2018/2019 im Energiesteuersystem: KWK-Anlagen und Transparenzverordnung.
Der Jahreswechsel 2018/2019 brachte wichtige gesetzliche Neuerungen für das Energiesteuersystem mit sich.
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK)
Eine wesentliche Änderung betraf die Zusammenführung der früheren Regelungen: Wurde vorher noch in § 53a EnergieStG und § 53b EnergieStG unterschieden, um die Entlastungshöhen voneinander abzugrenzen, wurden diese nun unter dem Dach des § 53a des EnergieStG zusammengeführt.
Transparenzverordnung
Ebenfalls zum Jahreswechsel traten Änderungen in der “Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz” in Kraft.
Aktualisierte Formulare
LHM Energiesteuer ist zum neuen Jahr mit aktualisierten Gesetzesbestimmungen und Antragsformularen bereit und wünscht einen guten Start in das neue Jahr 2019.
