
Gesetzesänderungen
Stromsteuerentlastung bleibt auch ab 2026 bestehen
Bundeshaushalt 2025: Stromsteuerentlastung von 2 ct/kWh wird dauerhaft - umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes.
Weiterlesen4 Artikel zum Thema Entlastung.

Bundeshaushalt 2025: Stromsteuerentlastung von 2 ct/kWh wird dauerhaft - umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes.
Weiterlesen
Koalitionsvertrag 2025: Stromsteuer-Senkung auf EU-Mindestmaß - umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes ab 2026.
Weiterlesen
Alle Änderungen zur Energiesteuerentlastung 2025: Neue Fristen, Antragsverfahren, Entlastungssätze und Praxistipps für maximale Erstattung.
Weiterlesen
Strompreispaket 2024: Entlastung steigt von 5,13 €/MWh auf 20 €/MWh für produzierende Unternehmen. Seit 2026 dauerhaft entfristet.
Weiterlesen