
Stromsteuerentlastung bleibt auch ab 2026 bestehen
Bundeshaushalt 2025: Stromsteuerentlastung von 2 ct/kWh wird dauerhaft - umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes.
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Koalitionsvertrag 2025: Stromsteuer-Senkung auf EU-Mindestmaß - umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes ab 2026.
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Alle Änderungen zur Energiesteuerentlastung 2025: Neue Fristen, Antragsverfahren, Entlastungssätze und Praxistipps für maximale Erstattung.
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Ab 1. Januar 2025 werden bedeutende Änderungen bei der Beantragung von Energie- und Stromsteuerentlastungen über das Zoll-Portal umgesetzt.
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Ab 1. Januar 2025 müssen Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ausschließlich online über das Zoll-Portal eingereicht werden.
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