Energie- und Umweltmanagementsysteme sind Voraussetzung für den Spitzenausgleich
Für den Spitzenausgleich ist seit 2013 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem erforderlich. Zulässige Systeme und Fristen im Überblick.
Damit Unternehmen des produzierenden Gewerbes Anträge nach dem Spitzenausgleich stellen können, müssen sie seit 2013 einen Nachweis über die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems erbringen.
Zulässige Nachweissysteme
Das Unternehmen kann folgende Systeme implementieren:
- ISO 50001 (Energiemanagementsystem)
- EMAS (Umweltmanagement)
- Für KMU zusätzlich: DIN EN 16247-1 oder SpaEfV
KMU-Definition
Kleine und mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter mit Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro oder Umsatz unter 50 Millionen Euro.
Wichtige Fristen
- Vorortprüfungen: vollständig bis Ende des Antragsjahres
- Testate: bis 31. Dezember ausgestellt
- Unterlagen: bis 31. Dezember beim Träger eingereicht
Hinweis
Nicht alle Entlastungsformen erfordern ein Managementsystem. Der LHM-Energiesteuer-Calculator zeigt individuell, ob dies für Ihr Unternehmen relevant ist.
