
Gesetzesänderungen
Stromsteuer Änderungen 2024
Stromsteuer 2024: Befristete Absenkung für Gewerbe auf 2 ct/kWh, Ende bisheriger Befreiungen. Seit 2026 dauerhaft entfristet.
Weiterlesen5 Artikel zum Thema Spitzenausgleich.

Stromsteuer 2024: Befristete Absenkung für Gewerbe auf 2 ct/kWh, Ende bisheriger Befreiungen. Seit 2026 dauerhaft entfristet.
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Der Spitzenausgleich ermöglicht produzierenden Unternehmen zusätzliche Steuerentlastungen. Erfahren Sie, wer berechtigt ist und wie Sie ihn beantragen.
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Positive Nachrichten für Unternehmen: Der Spitzenausgleich wird auch für das Jahr 2018 in vollem Umfang gewährt nach Übererfüllung des Zielwerts.
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Spitzenausgleich 2017 in voller Höhe gewährt: Energieintensitäts-Ziel mit 10,8% Reduktion deutlich übererfüllt.
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Für den Spitzenausgleich ist seit 2013 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem erforderlich. Zulässige Systeme und Fristen im Überblick.
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