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Stromsteuer

Spitzenausgleich 2018

Positive Nachrichten für Unternehmen: Der Spitzenausgleich wird auch für das Jahr 2018 in vollem Umfang gewährt nach Übererfüllung des Zielwerts.

Spitzenausgleich 2018 - Zielwert übererfüllt
Spitzenausgleich 2018 - Zielwert übererfüllt

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass der Spitzenausgleich auch für das Jahr 2018 in vollem Umfang gewährt werden kann.

Monitoring-Bericht bestätigt Zielerreichung

Die Entscheidung basiert auf einem Monitoring-Bericht des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Für das Antragsjahr 2018 mit Bezugsjahr 2016 lag der Zielwert zur Senkung der Energieintensität bei 5,25 Prozent gegenüber dem Durchschnittswert von 2007-2012.

Übererfüllung des Zielwerts

Das RWI dokumentierte in seinem Bericht jedoch eine tatsächliche Reduktion von 13,8 Prozent – deutlich über dem erforderlichen Zielwert. Diese Übererfüllung ermöglicht die vollständige Gewährung des Spitzenausgleichs für 2018.

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