Spitzenausgleich 2018
Positive Nachrichten für Unternehmen: Der Spitzenausgleich wird auch für das Jahr 2018 in vollem Umfang gewährt nach Übererfüllung des Zielwerts.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass der Spitzenausgleich auch für das Jahr 2018 in vollem Umfang gewährt werden kann.
Monitoring-Bericht bestätigt Zielerreichung
Die Entscheidung basiert auf einem Monitoring-Bericht des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Für das Antragsjahr 2018 mit Bezugsjahr 2016 lag der Zielwert zur Senkung der Energieintensität bei 5,25 Prozent gegenüber dem Durchschnittswert von 2007-2012.
Übererfüllung des Zielwerts
Das RWI dokumentierte in seinem Bericht jedoch eine tatsächliche Reduktion von 13,8 Prozent – deutlich über dem erforderlichen Zielwert. Diese Übererfüllung ermöglicht die vollständige Gewährung des Spitzenausgleichs für 2018.
