Energie- und Stromsteuergesetz 2026: Alle wichtigen Änderungen im Überblick
Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes 2026: Änderungen für Landwirtschaft, KWK, Erzeugungsanlagen und produzierende Unternehmen im Überblick.
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Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes 2026: Änderungen für Landwirtschaft, KWK, Erzeugungsanlagen und produzierende Unternehmen im Überblick.
WeiterlesenBundeshaushalt 2025: Stromsteuerentlastung von 2 ct/kWh wird dauerhaft - umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes.
WeiterlesenKoalitionsvertrag 2025: Stromsteuer-Senkung auf EU-Mindestmaß - umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes ab 2026.
WeiterlesenAb 1. Januar 2025 müssen Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ausschließlich online über das Zoll-Portal eingereicht werden.
WeiterlesenStromsteuer 2024: Befristete Absenkung für Gewerbe auf 2 ct/kWh, Ende bisheriger Befreiungen. Seit 2026 dauerhaft entfristet.
WeiterlesenWichtige Änderungen bei staatlichen Beihilfen während der Corona-Pandemie: Unternehmen in Schwierigkeiten können weiterhin Entlastungen beantragen.
WeiterlesenCorona-Krise und Steuerentlastungen: Wichtige Infos zur Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
WeiterlesenNeue gesetzliche Regelungen für KWK-Anlagen: Aufhebung von § 53b EnergieStG und Meldepflicht für Investitionsbeihilfen ab 2019.
WeiterlesenGesetzliche Neuerungen zum Jahreswechsel 2018/2019 im Energiesteuersystem: KWK-Anlagen und Transparenzverordnung.
WeiterlesenNeue Regelungen zur Elektromobilität im Stromsteuergesetz: Klarstellung der Definition und Ausnahmen für Flurförderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen.
WeiterlesenSeit 2016 müssen Energieverbrauchswerte für vollentlastungsfähige Prozesse messtechnisch nachgewiesen werden - Schätzungen unzulässig.
WeiterlesenSeit Mai 2016 gilt die Transparenzverordnung für Energie- und Stromsteuer. Bis 30. Juni 2017 müssen Unternehmen erstmals eine Erklärung einreichen.
WeiterlesenSelbsterklärung zu staatlichen Beihilfen seit 2017 verpflichtend bei Strom- und Energiesteueranträgen. Ohne Vorlage erfolgt Ablehnung.
WeiterlesenSelbsterklärung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten seit 2017 verpflichtend. Ohne Vorlage wird der Steuerentlastungsantrag abgelehnt.
WeiterlesenUmfangreiches Update zum Jahreswechsel 2017: Neue Selbsterklärungspflichten, Transparenzverordnung und erweiterte Funktionen im LHM-Tool.
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