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Stromsteuer

Spitzenausgleich wird auch für 2017 in voller Höhe gewährt

Spitzenausgleich 2017 in voller Höhe gewährt: Energieintensitäts-Ziel mit 10,8% Reduktion deutlich übererfüllt.

Spitzenausgleich 2017 - Zielwert übererfüllt
Spitzenausgleich 2017 - Zielwert übererfüllt

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können für das Jahr 2017 auf Antrag mit der vollständigen Entlastung von Strom- und Energiesteuer durch den Spitzenausgleich rechnen.

Spitzenausgleich-Bedingungen

Der Spitzenausgleich unterstützt produzierende Unternehmen durch Steuererleichterungen. Seit 2013 müssen diese Betriebe ihren Beitrag zur Energieeinsparung leisten, was die Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems voraussetzt.

Energieintensitäts-Ziele

Für 2017 galt 2015 als Bezugsjahr mit einem Reduktionszielwert von 3,9 Prozent. Das Rheinisch-Westfälische Institut stellte fest, dass Unternehmen tatsächlich eine Reduktion von 10,8 Prozent erreichten – deutlich über dem geforderten Zielwert.

Kabinetts-Bestätigung

Das Bundeskabinett bestätigte am 11. Januar 2017 basierend auf dem RWI-Monitoringbericht die vollständige Gewährung des Spitzenausgleichs für 2017.

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